iTunes-Music-Store Apple droht EU-Klage
Hamburg - Britische Verbraucherschützer haben die nationale Kartellbehörde OFT aufgefordert, einen Verstoß Apples gegen EU-Recht zu prüfen. Hintergrund sind Preisunterschiede bei Apples Downloadservices. Der US-Computerhersteller betreibt in drei europäischen Ländern Musikangebote - während der Preis je Song in Deutschland und Frankreich 99 Cents beträgt, ist ein Musikstück in Großbritannien mit 1,16 Euro (79 Pence) deutlich teurer.
Britische Musikfans können dieses Preisgefälle nicht ausnutzen: Apple hindert Nutzer des iTunes-Music-Store (iTMS) daran, Musik aus einem anderem als ihrem Heimatland herunterzuladen. Einen Zugang etwa zum deutschem iTMS erhält nur, wer eine Kreditkarte mit einer deutschen Rechnungsanschrift vorweisen kann. Die britische Consumer Association (CA) ist der Ansicht, dass Apple durch diese Regelung den von den EG-Verträgen garantierten freien Warenverkehr behindert und europäisches Recht verletzt. Der Verband sprach am Mittwoch von einer "Abzockkultur". Die Art und Weise, wie Apples iTunes operiere, benachteilige die britische Öffentlichkeit und "verzerre den Gemeinsamen Markt".
Ist Apple ein Monopolist?
Ob diese Argumentation bei den Brüsseler Kartellwächtern Gehör findet, ist zweifelhaft. Nach EU-Recht ist es Unternehmen durchaus erlaubt, ihre Waren in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen anzubieten. Auch darf der Verkäufer an eine bestimmte, geographisch definierte Kundengruppe verkaufen und andere Konsumenten ausschließen.
Problematisch könnte iTMS hingegen in kartellrechtlicher Hinsicht sein: Apple besitzt bei Musikdownloads weltweit einen Marktanteil von mehr als 70 Prozent. Besitzer des MP3-Players iPod können legale Musikdownloads zudem nur über den iTMS beziehen, weil Apple die Verwendung seines Geräts mit Angeboten anderer Anbieter technisch unterbunden hat. Die europäischen Kartellwächter könnten dies als marktbeherrschende Stellung interpretierten. Und sobald die vorliegt und der Kunde keine Ausweichmöglichkeit hat, wird eine Klage möglich.
Andreas Geiger, Rechtsanwalt bei Ernst & Young in Brüssel sagte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Wenn ich einen Apple-Nutzer verträte, würde ich wahrscheinlich eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen Missbrauch der Marktmacht nach Artikel 82 des EG-Vertrages einreichen." Apple werde im Fall einer Klage wohl argumentieren, dass überhaupt keine marktbeherrschende Stellung vorliege, so Geiger. Schließlich existierten innerhalb der EU auch andere MP3-Player sowie Download-Angebote. Der Ausgang eines Rechtsstreits sei völlig offen, so der EU-Experte.
Bei Apple Deutschland stand zunächst niemand für einen Kommentar zur Verfügung. Ein britischer Apple-Sprecher hatte jedoch am Mittwoch argumentiert, von Abzocke könne keine Rede sein. Schließlich seien die Preise für Musik in Großbritannien generell höher als auf dem europäischen Kontinent. Nach dieser Preisstruktur richte sich auch der Preis in den nationalen iTunes-Music-Stores.