Klingelton-Werbeverbot: Jamba sieht sich nicht betroffen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Klingelton-Werbeverbot Jamba sieht sich nicht betroffen

In der Werbung für Handy-Klingeltöne müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die tatsächlich anfallenden Kosten angegeben werden. Der Verkauf über 0190er-Nummern sei sittenwidrig. Der Klingeltonverkäufer Jamba begrüßte das Urteil.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Lockangeboten verbessert: Unternehmen müssen in Anzeigen für Handy-Klingeltöne angeben, welche Gesamtkosten beim Herunterladen in der Regel anfallen. Damit gab der BGH am gestrigen Donnerstag einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt. 

Die Verbraucherschützer hatten Werbung in Jugendzeitschriften kritisiert, bei der lediglich angegeben war, das Herunterladen der Klingeltöne auf das Handy koste je Minute 1,86 Euro. Hierüber hatte sich beim vzbv ein Jugendlicher beschwert, dem so Kosten von gut sieben Euro entstanden waren. Vor Gericht kritisierte der Verband, dass ohne Angaben dazu, wie lange der Vorgang in der Regel dauere, die tatsächlichen Kosten für den Klingelton unklar blieben. Dies könnten die Jugendlichen erst im Nachhinein auf ihrer Handy-Abrechnung erkennen.

Wie der BGH bestätigte, wird die "geschäftliche Unerfahrenheit" der Jugendlichen durch solche Werbung unlauter ausgenutzt. Bei Werbung, die sich gezielt oder überwiegend an Kinder und Jugendliche richte, sei dies wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Die Anbieter müssten daher deutlich machen, welche Belastungen auf die Jugendlichen zukämen.

Der Berliner Klingeltonhändler Jamba sieht sich von dem gestrigen BGH-Urteil nicht betroffen. Der Richterspruch betreffe 0190- und 0900-Nummern, die Jamba für den Vertrieb von Klingeltönen, Logos und Spielen nicht nutze. "Wir begrüßen das Urteil gegen unlautere Werbung zum Schutz von Jugendlichen", sagte Firmenchef Markus Berger-de León. "Unsere Dienste werden stets zu einem Festpreis angeboten, der deutlich in unserer Werbung ausgewiesen ist".

Einen wirklichen Festpreis bietet jedoch auch Jamba nicht, weil der Kunde zusätzlich zum Kaufpreis des Klingeltons auch dessen Übertragungskosten tragen muss. Diese Kosten können von Tarif zu Tarif und Netzbetreiber zu Netzbetreiber stark differieren.

"Diese Kosten sind Teil des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Endkunde", sagte Berger-de León. Er verglich die Situation mit einem Einkauf in einem Onlineshop. Dabei müsse der Käufer auch die Kosten der Internetverbindung tragen.

Dass die WAP-Gebühren für einen Klingeltondownload mitunter happig sind, bestreitet man bei Jamba nicht. "Wir finden, dass die WAP-Preise niedriger sein sollten", sagte Firmensprecher Niels Genzmer im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Jamba habe schon öfter an die Netzbetreiber appelliert, die Preise zu senken. Die teilweise hohen Gebühren seien eine Barriere für Anbieter mobiler Inhalte.

hda/AFP