Microsoft: Die Anwälte sind wieder am Zug - DER SPIEGEL
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Microsoft Die Anwälte sind wieder am Zug

Der Streit um eine mögliche Zerschlagung von Microsoft geht weiter: Vor einem US-Berufungsgericht haben die mündlichen Anhörungen darüber begonnen. Außerdem bekommt der Software-Riese Ärger wegen angeblich irreführender Werbung für Taschencomputer.
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New York - Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, berichtet die Online-Ausgabe des "Wall Street Journals". Dabei geht es um eine Werbekampagne, in der Microsoft die Produkte des Konkurrenten Palm direkt angegriffen hatte. In Anzeigen mit dem Schriftzug "Can Your Palm Do That?" ("Kann Ihr Palm das?") war darin für den Pocket PC von Microsoft geworben worden. Pikant dabei: Die vorgestellten Features für drahtlose Kommunikation waren beim Microsoft-Modell offenbar nur gegen Aufpreis erhältlich. Ein Hinweis darauf sei in den Anzeigen wegen seiner geringen Größe aber kaum zu lesen gewesen. Die FTC sieht darin eine falsche und irreführender Werbung. Ein Microsoft-Sprecher habe einen Kommentar dazu abgelehnt, hieß es.

Microsoft verhandelt dem Bericht zufolge allerdings bereits über einen Vergleich. Außerdem sei die beanstandete Kampagne bereits beendet. In einem neuen, drei Millionen Dollar teuren Werbefeldzug für Taschencomputer erwähne Microsoft den Konkurrenten Palm nicht mehr.

Zwei Tage lang haben die Anwälte das Wort

Unabhängig von dem Streit mit Palm hat am Nachmittag vor einem Bundesberufungsgericht in Washington eine neue Runde des Rechtsstreits um eine mögliche Zerschlagung von Microsoft begonnen. In einer mündlichen Anhörung, die auf zwei Tage angesetzt ist, dürfen sich die Anwälte beider Seiten äußern. Microsoft will das siebenköpfige Richtergremium davon überzeugen, dass das Unternehmen nicht gegen Kartellgesetze verstoßen habe und die im Juni vergangenen Jahres verfügte Zerschlagung in zwei unabhängige Unternehmen eine "exzessive" Maßnahme sei. Außerdem kritisieren die Microsoft-Vertreter, Richter Thomas Penfield Jackson habe seinerzeit keine Extra-Anhörungen über mögliche Strafen für das Unternehmen abgehalten.

Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft eine gute Chance, bei der Berufung zumindest einen Teilerfolg zu erzielen. Zwei der Richter im jetzigen Revisionsverfahren hatten bereits im Jahr 1998 gegen eine Entscheidung Jacksons und zu Gunsten von Microsoft entschieden.