MP3-Prozess Seltsamer Kompromiss
San Diego - Die Chancen, dass Millionen von Musik-Fans auch weiterhin zu jeder Zeit und an jedem Ort ihren Lieblingssong per Internet hören können, sind am Mittwoch erheblich gestiegen. Die Internet-Musikfirma MP3.com hat sich im Urheberrechtsstreit mit dem Verband der amerikanischen Musikverleger (National Music Publishers' Association) auf einen seltsamen Kompromiss geeinigt.
Wie MP3 am Mittwoch in San Diego (Kalifornien) mitteilte, wird das Unternehmen in den kommenden drei Jahren jeweils bis zu zehn Millionen Dollar Lizenzgebühren für mehr als eine Million Songs bezahlen, die Musikfans über den MyMP3.com-Internetdienst online abhören können. Die Nutzer müssen dabei "nur" nachweisen, dass sie die CD besitzen, die das abgerufene Werk enthält. Dafür müssen sie die CD in ihren Computer einschieben. Warum sich jemand über das Internet einen Song anhören sollte, den er bereits in CD-Form besitzt, geht aus den Aussagen der Beteiligten nicht hervor - gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die CD gegenüber dem MP3-Format noch immer eine weit überlegene Qualität bietet.
Neu an diesem "Kompromiss" ist eigentlich nur, dass MP3.com Zahlungen an die Industrie leistet. Das Prinzip, nur Songs zum Download anzubieten, von denen der User den Kauf oder Besitz einer entsprechenden CD nachweisen kann, war tatsächlich Teil des ursprünglichen Service, den MP3.com seit Januar angeboten hatte. Genau gegen diesen Service hatten die Musikunternehmen geklagt, jetzt bescheiden sie sich mit vergleichsweise "geringen" Lizenzgebühren.
Zuvor hatte MP3.com bereits einen Vergleich mit vier der fünf großen Musikfirmen geschlossen, die das Internetunternehmen verklagt hatten. Nur der Rechtsstreit mit der Universal Music Group, der weltgrößten Musikfirma, ist noch nicht entschieden.
"Diese Vereinbarung ist ein Riesenschritt für alle Verbraucher, die bloß die Musik hören wollen, die sie bereits besitzen", sagte MP3-Präsident Robin Richards. Verbandspräsident Edward Murphy sprach von einem "dreifachen Sieg für die Musikschaffenden, Internet- Musiklieferanten und Hörer".
Die Vergleiche mit der amerikanischen Warner Music Group (Time Warner), BMG Entertainment (Bertelsmann), der japanischen Sony Music und der britischen EMI sollen MP3.com nach unbestätigten Branchenberichten pro Firma 20 Millionen Dollar kosten.
Der Universal Music Group, einem Tochterunternehmen des kanadischen Unterhaltungs- und Getränkekonzerns Seagram, muss MP3 möglicherweise bis zu 250 Millionen Dollar Entschädigung zahlen. Ein US-Bezirksrichter hatte im September in New York entschieden, dass MP3.com "vorsätzlich" Urheberrechte verletzt hat. Die genaue Entschädigungssumme soll im November festgelegt werden.
Der Fall hat enorme Bedeutung für die Musik- und die Internetbranche. Es gibt auch Gerichtsverfahren gegen die Internetfirma Napster, die einen Austausch von Musik über das Internet ermöglicht.