Napster: Widerstand gegen Neuanhörung - DER SPIEGEL
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Napster Widerstand gegen Neuanhörung

Nach dem Urteil eines untergeordneten Bezirksgerichts wittert Napster Morgenluft. Die Musikindustrie aber will eine Neuanhörung der Musiktauschbörse verhindern.
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Los Angeles - Der Anwalt Russell Frackman sagte am Mittwoch, die von Napster aufgeführten Ergebnisse eines Verfahrens vor einem untergeordneten Bezirksgericht seien bedeutungslos für die Bitte um eine Neuanhörung zum ursprünglichen Urteil des Bundesgerichts. Napster-Anwalt Robert Silver sagte dagegen, die von den Plattenfirmen vor dem Bezirksgericht eingenommen Positionen zeigten, dass das ursprüngliche Urteil zu widersprüchlichen Auflagen führen könne.

Mehrere Plattenfirmen werfen Napster Urheberrechts-Verletzungen vor. Im Februar hatte ein Bundesberufungsgericht einer entsprechenden Klage vom Dezember 1999 stattgegeben und die Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel beauftragt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Patel hatte am 5. März Napster angewiesen, den Tausch von geschützten Stücken zu unterbinden. Napster hatte nach der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Neuanhörung beantragt und will diesen Antrag nun mit Ergebnissen des Verfahrens vor dem Bezirksgericht ergänzen.

Patel hat eine völlige Stilllegung von Napster nicht ausgeschlossen. Unklar ist, als wie effektiv sie ein von Napster eingeführtes Verfahren zum Blockieren von urheberrechtlich geschützten Liedern einschätzen wird. Napster war Mitte Februar zusammen mit der Bertelsmann-Tochter Digital World Services (DWS) eine strategische Partnerschaft eingegangen. Mehr als 60 Millionen Menschen nutzen schätzungsweise die Website http://www.napster.com, um Musikdateien auszutauschen. Schätzungen zufolge kann über Napster auf mehr als eine Milliarde Musikstücke zugegriffen werden. Laut Umfragen nutzt etwa jeder zehnte deutsche Internet-Benutzer Napster.