Netzwelt-Ticker Zwiegespräch mit der Parkuhr
Wer kennt nicht den Spruch "erzähl das doch der Parkuhr"? In Tokio ist es jetzt andersrum. Dort sprechen seit kurzem Parkuhren, Straßenlaternen und Schaufenster die Passanten an. Rund 1200 spezielle Funk-Chips mit RFID-Modul hat Professor Ken Sakamura von der Tokioter Universität im Shopping-Bezirk Ginza anbringen lassen.
Sobald jemand mit einem passenden Empfangsgerät an diesen Chips vorbeispaziert, beginnen die kleinen Prozessoren ihre Informationen auszustrahlen. Derzeit bestehen die zu Testzwecken verteilten Empfänger aus nicht mehr als einem kleinen Display und einem paar Kopfhörern. Das reicht, um quasi im vorbeigehen zu erfahren, weshalb ausgerechnet ein Löwe das Portal des Mitsukoshi-Kaufhauses ziert oder wie viel PS der im Schaufenster angebotene Geländewagen hat. Zusätzlich sollen Straßenkarten und Fotos für Orientierung sorgen.
Vor allem ausländische Touristen, die ohne japanische Sprachkenntnisse in Tokio aufgeschmissen sind, aber auch älteren Japanern soll mithilfe der Funkchips künftig der Gang durch die Innenstadt der Mega-Metropole erleichtert werden. Einige US-Städte sollen bereits Interesse an dem System angekündigt haben. Welche das sind, will Sakamura aber vorerst für dich behalten.
mak
Lerne klagen ohne zu leiden
Der Fall "Heise online versus die Musikindustrie", bei dem es vor allem um die Zulässigkeit von Hyperlinks in der Berichterstattung geht, soll nun komplett neu aufgerollt werden.
Erinnern wir uns : Anfang 2005 berichtete Heise Online über eine neue Version der illegalen Software AnyDVD, mit der sich sämtliche CD- oder DVD-Kopierschutzmechanismen umgehen respektive knacken lassen sollen. Das ist hierzulande verboten. Heise online verlinkte in seinem Beitrag auch zur Homepage der in der Karibik ansässigen Herstellerfirma.
Die Musikindustrie, namentlich der Phonoverband IFPI, sah bereits in der Berichterstattung eine verbotene Werbung für die Software AnyDVD und verklagte den Verlag. Mitte 2005 entschied das Oberlandesgericht (OLG) in München dann per Eilentscheidung, dass die Berichterstattung zwar erlaubt, das Setzen eines Links hingegen verboten gewesen sei. Angeblich eine "Verwilderung der Pressesitten, der entgegengewirkt werden muss", wie das OLG bei Golem.de zitiert wird .
Nicht nur bei Heise sah man durch dieses Urteil die Freiheit der Berichterstattung eingeschränkt und strebte deshalb eine schnelle Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht an; zudem habe das OLG eine Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen.
Wie der Verlag nun meldet, wurde die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht angenommen: man müsse sich laut Bundesverfassungsgericht zuvor erst einmal durch alle Instanzen geklagt haben. Das strebe man nun auch an, so Heise Online-Chefredakteur Christian Persson: " Wir müssen leider den längeren Weg gehen, denn diese Einschränkung der Pressefreiheit kann nicht hingenommen werden".
Das nächste große Ding
Das nächste große Ding nach Weblogs, so meinen einige, werden viele kleine Netze im großen Web sein, in denen irgendwie jeder jeden kennt. Ob Derek Obama, Bono oder Nike, augenscheinlich zimmert sich zurzeit alles und jeder sein eigenes soziales Online-Umfeld à la Xing oder MySpace zusammen. Und Marc Andreessen, einstmals Miterfinder des ersten richtigen Webbrowsers Mosaic, den er zu Netscape veredelte, freute sich am Samstag in der "New York Times" riesig über diesen Trend.
Kein Wunder, denn der Mann steckte sein sauer verdientes Browsergeld in das Startup "Ning", dass jedem, der eine Maus halten kann, sein eigenes "Social Network" verspricht. Und wie einfach man damit seine Web-Community zusammenklickt, führt die schöne Ning-Chefin Gina Bianchini persönlich in einem kleinen Lehrfilm vor.
Anzeigen kassieren
Wie Golem.de versichert, handelt es sich bei der folgenden Meldung nicht um einen verfrühten Aprilscherz . Neuerdings bietet der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie einen Online-Ablasshandel an, mit dem sich reuige Raubkopierer schon von ihren Sünden freikaufen können, wenn die Plattenfirmen nur mit einer Anzeige drohen. Auf der Webseite p2plawsuits.com soll man künftig gegen Zahlung einer Entschädigung ein Verfahren wegen illegaler Nutzung von P2P-Netzwerken einstellen lassen können. Wer sich zu Recht ertappt fühlt, zahlt dann per Scheck oder Kreditkarte.
Trauma-Verstärker
So wie man hofft, Höhenangst mit dem Erklimmen hoher Türme zu therapieren, will man traumatisierten Irak-Veteranen im englischen Reading ausgerechnet auf einem virtuellen Schlachtfeld helfen, ihre aus einem unverdauten Kampfeinsatz resultierenden psychischen Probleme in den Griff zu bekommen.
Zuerst bloß eine Headset-Simulation, die an der Universität von Südkalifornien entwickelt wurde, konnte Professor Paul Sharkey, Leiter des Visualisation Centre an der Readinger Uni nun einen drei mal drei Meter großen Raum namens ReaCToR in Betrieb nehmen. Darin müsse der Patient nichts mehr auf den Kopf setzen, was ihn an einen Helm erinnern und sein Trauma verstärken könnte, freut sich der Professor. Unter psychologischer Aufsicht würde der Patient darin kontrolliert Bildern, Tönen und Gerüchen von Explosionen, Pulverdampf, brennendem Gummi und anderem mehr ausgesetzt, um seine Dienstzeit erneut zu durchleben. Erst eine Handvoll Patienten habe diese Behandlung über sich ergehen lassen, die Ergebnisse sollen bislang recht vielversprechend sein.
Alles schon mal dagewesen
Auf ORF.at beantwortete Ex-RTL-Chef Helmut Thoma die Frage , wie sich YouTube und ähnliche Plattformen, auf denen die Nutzer selbst Programm machen, auf das konventionelle Fernsehen auswirken würden, nicht. Er sagte stattdessen: "Das ist doch alles schon da gewesen. Ich meine, Sendungen wie 'American Funniest Home Videos' hat es schon gegeben, als Videokameras für eine breite Masse verfügbar waren." Damals habe man die Videos halt per Post an die Sender geschickt, ergänzte der Medien-Profi und schließt mit der Bemerkung, das Bemerkenswerteste an YouTube sei der Preis gewesen, den Google bereit war, dafür zu bezahlen.