Online-Dienste Surfer zahlten zweimal
Frankfurt/Main - Die Zahl der Geschädigten liegt vermutlich bei Hunderttausenden. berichtet das Multimediamagazin "com.p@ss " des Hessischen Rundfunks in seiner nächsten Ausgabe.
Betroffen seien Nutzer der großen Online-Dienste, die zusätzlich einen so genannten "Pre-Selection-Vertrag" mit einer Telefongesellschaft abgeschlossen haben. Aufgrund dieses Vertrags laufen alle Ferngespräche standardmäßig über einen privaten Anbieter und nicht über die Deutsche Telekom.
Im konkreten Fall hatte ein Zuschauer einen Vertrag für Telefon-Ferngespräche mit Mannesmann-Arcor abgeschlossen. Das Internet nutzte er jedoch über T-Online. Bei der Anwahl der T-Online-Nummer 0191011 hat Mannesman-Arcor - aufgrund der mit einer Null beginnenden Telefonnummer - den Tarif für Ferngespräche in Höhe von zwölf Pfennig pro Minute berechnet. Zusätzlich wurden dem Bericht zufolge bei der Telekom die üblichen Online- und Telefonkosten fällig.
Diese Falschberechnung läuft laut "com.p@ss" seit April 1999. Betroffen seien auch die Kunden anderer Online-Anbieter, deren Einwahlnummern mit 018 oder 019 beginnen, wie beispielsweise AOL. Bei Vielsurfern könnten somit ungerechtfertigte Kosten von mehreren hundert Mark im Monat entstanden sein.
Wie auch auf den Internet-Seiten der großen Online-Dienste vermerkt, lassen sich solche Doppelzahlungen vermeiden, wenn bei der Einwahl die so genannte Netzkennzahl des Internetanbieters vorgewählt wird. Im Falle der Deutschen Telekom wäre dies die 01033, die in der T-Online-Software allerdings als "Auslandszugangsnummer" eingetragen werden.