Patent-, Copyright- und Monopolklagen: Apple kriegt Ärger - DER SPIEGEL
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Patent-, Copyright- und Monopolklagen Apple kriegt Ärger

Ausgerechnet Apple sieht sich zurzeit mit einer Klage konfrontiert, die den US-Konzern beschuldigt, ein unerlaubtes Monopol geschaffen zu haben. Stein des Anstoßes ist das Duo iTunes-Shop und iPod, das Konkurrenten gezielt klein halte. Doch Apple hat noch mehr Probleme: Copyright- und Patentklagen stehen an.
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In der Regel bemüht sich Apple, Klagen gegen den Konzern gütlich, sprich außergerichtlich zu regeln - wenn es sie nicht gewinnen kann. Schlechte Presse ist das letzte, was die Firma mit dem strahlenden Image sich wünscht. Dass Apple-Chef Steve Jobs vorgeworfen wird, er habe sich sich unrechtmäßig rückdatierte Aktienoptionen zuweisen lassen, sorgte schon für erhebliche Irritationen - und ließ Apples Aktienkurs kräftig wackeln.

Schmerzhafter noch könnten aber eine Reihe von Klagen werden, mit denen sich der ewige Robin Hood der Branche im Laufe des Jahres auseinandersetzen muss. Dabei geht es nicht um die branchenüblichen Peanuts wie beispielsweise die aktuell anhängige Klage "Greaves gegen Apple": Der Kläger zielt auf Wiedergutmachung für Verfärbungen des weißen Plastiks früher MacBook-Modelle.

Seit Apple sich zum florierenden Unterhaltungselektronik-Unternehmen mauserte, häufen sich halt die Klagen. Wo etwas zu holen ist, sind phantasievolle Anwälte nicht weit, besonders in den USA. Viele solcher Klagen legt Apple bei, allein sechs im Verlauf des letzten halben Jahres. Ähnlich wird es mit den meisten der dreizehn derzeit anhängigen Klagen gegen Apple laufen, doch mindestens drei haben das Potential, Apple jede Menge Ärger zu machen.

Klage 1: Patentklage wegen Musik- und Video-Downloads

Dazu gehört in erster Linie die Patentklage des Unternehmens Intertainer gegen Apple, Google und Napster. Auf seiner Webseite spricht Intertainer von sich selbst in der Vergangenheitsform. Kein Wunder, schließlich stellte der einstige Video-on-demand-Pionier im Herbst 2002 seinen Betrieb ein, nachdem er mit einer Klage wegen angeblicher Preisabsprachen gegen AOL TimeWarner, Universal, MovieLink und Sony zunächst gescheitert war.

Von den so gut wie Toten auferstehen konnte Intertainer erst im März 2006 wieder, nachdem eine späte außergerichtliche Einigung mit den beklagten Unternehmen (und ihren Rechtsnachfolgern) erzielt worden war. Intertainer-Chef Jonathan T. Taplin kündigte an, künftig Patente vermarkten zu wollen.

Das ist kein friedliches Geschäft. Mit der frisch gefüllten Kriegskasse zieht das Unternehmen nun in den Krieg gegen drei Größen des Download-Geschäftes. Apples iTunes MusicStore, Google und Napster, behauptet Intertainer, verletzten ein Patent über "ein System zur Verwaltung und Vermarktung digitaler Medieninhalte".

Intertainer hatte das Patent Nummer 6925469 im Jahr 2001 beantragt und 2005 gewährt bekommen. Nun argumentiert die Firma, die drei Musik- und Video-Downloadshops verletzten dieses Patent "willentlich und vorsätzlich". Nun will Intertainer von den beklagten Unternehmen Entschädigungszahlungen sowie die Unterlassung des angeblichen Patentverstoßes einfordern. Keines der drei Unternehmen hat sich bislang zu der Klage geäußert.

Das online einsehbare Patent ist, wie oft in den USA, sehr allgemein gehalten. Es umschreibt die verschiedenen Elemente eines Online-Vertriebssystems und deren Funktionen. Über so etwas verfügen die beklagten Unternehmen in der Tat - wie einige Hundert andere auch.

Nach Einschätzung von Experten könnten es die beklagten Online-Pioniere aber schwer haben, die Klage abzuwenden. Es sei bei der Vielzahl heutiger Patentklagen schwer herauszufinden, welche eine ernsthafte Herausforderung darstellten, sagte Rechtsexperte Eric Goldman "Cnet". Mit welchen spezifischen Technologien Apple und Co das Patent verletzen, scheint Goldman allerdings noch unklar zu sein. "Ich habe mit diesem Patent das gleiche Problem wie mit so vielen Patenten aus den Boom-Tagen des Internet", sagte der Rechtsexperte der Hochschule für Recht in Santa Clara. "Ich weiß nicht, was damit gemeint ist."

Solche Klagen sind insbesondere in den USA keine Seltenheit. Die Kläger suchen sich gern ein prominentes, zahlungskräftiges Ziel, und spekulieren darauf, das Patent in der Folge durch ein Urteil gestützt durch Lizenzforderungen an andere Unternehmen weiter ausschlachten zu können. Gerade für Napster könnte dies gefährlich werden: Der Bekanntheitsgrad des Musikdienstes ist weit größer als sein wirtschaftlicher Erfolg.

Klage 2: Patente mit Füßen getreten?

Gleich eine ganze Reihe von Patenten soll Apple einer weiteren Klage zufolge verletzt haben, die Apple selbst im Rahmen einer so genannten 10-Q-Erklärung bekanntgab, zu der man als börsennotiertes Unternehmen verpflichtet ist.

Kläger ist in diesem Fall PhatRat Technology LLC. Die Firma hält eine ganze Reihe von Patenten, die sie durch Apples Nike-iPod-Produkte verletzt sieht. Vier dieser Patente beschreiben Methoden, mit denen sich die Performance eines Läufers erfassen und messen lassen. Knackpunkt der Klage dürfte jedoch der Patentantrag 11/358,508 werden, der einen "Schuh, der Monitoring-Geräte enthält und damit verbundene Methoden" umfasst. Apple hat auf diese Klage aus dem Oktober 2006 bisher nicht reagiert.

Klageblock 3: Apple, ein Monopolist?

Gleich drei Verfahren zielen direkt auf den iTunes MusicStore und den iPod. Euro Tec Enterprises und andere behaupten, dass Apple die Copyrights verschiedener Indie-Musiklabels verletzt habe, weil die Lizenzen des Shops die Rechte der Kläger nicht hinreichend berücksichtigt hätten. Zur Verhandlung wird es - wenn überhaupt - erst im November 2007 kommen.

Schwerer wiegt die Klage "Tucker gegen Apple Computer", die Apple nicht weniger unterstellt als den Aufbau eines illegalen Monopols.

Stein des Anstoßes ist die enge Kopplung von iTunes Shop und iPod-Player über ein Digital Rights Management (DRM), das verhindert, dass bei iTunes erstandene digitale Waren auf den Playern anderer Unternehmen sowie die Waren anderer Shops auf dem iPod abgespielt werden können. Damit steht Apple zwar nicht allein da, aber mit einem monopolartigen Marktanteil im Rücken. Genau darauf, behauptet die Klage, habe Apple durch die Kopplung von Shop und Player gezielt hingewirkt - auf die Schaffung eines Monopols.

Die Klage steht nicht isoliert.

Seit fast zwei Jahren schon ist eine Klage des französischen Verbraucherverbandes Union Federale des Consommateurs gegen Apple anhängig, die ähnlich argumentiert. Ins gleiche Horn stößt auch das Verfahren "Charoensak gegen Apple Computer", in dem ein Urteil ebenfalls noch aussteht.

Tucker hat seine Klage bereits im Juli 2006 eingereicht, Apple versuchte im November ohne Erfolg, eine Abweisung der Klage zu erwirken. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, wohl aber, dass es ein emsiges Jahr für Apples Rechtsabteilung werden dürfte. Für Steve Jobs, wegen der Aktienoptions-Affäre mächtig unter Druck, bedeuten die Klagen fast schon ein wenig Entlastung: Insbesondere die Monopolklage wegen des Duos iPod/iTunes dürfte auf der MacWorld Expo in der nächsten Woche Sympathie und Solidarität der Fans mobilisieren.

mit Informationen von AP, dpa

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