Premiere Hatz auf Schwarzseher
München/Hamburg - Die Einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH, die der Pay-TV-Sender Premiere am Landgericht Hamburg erwirkte, ist mehr als nur ein Punktsieg im Dauerkampf des Senders gegen die zahlreichen Schwarzseher. Dem Importeur ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).
Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.
Der Sender verbucht das als großen "Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl". Das Pay-TV-Angebot leidet seit seiner Gründung daran, dass die Verschlüsselung des Angebotes immer wieder geknackt wird. Seit Winter 2007 verschärfte sich diese Situation noch durch den Import sogenannter patchbarer Receiver, die sich leichter an einen neuen Codierungsschlüssel anpassen lassen. Premiere hatte erst kürzlich bekanntgegeben, seine Verschlüsselung im zweiten Quartal 2008 erneut ändern zu wollen.
Auch Käufer könnten belangt werden
Jetzt geht der Sender massiver denn je gegen die Hardware-Anbieter vor, die den Hack des Programms ermöglichen. Rau könnte es allerdings auch für die Käufer solcher Receiver werden. Premiere lässt sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die Nutzung der beanstandeten Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
Auch dafür hat das Landgericht den Sender munitioniert. Das Gericht wies den Importeur der Geräte an, "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".
Eine erste Schadenersatzklage gegen den Importeur wird seitens Premiere bereits vorbereitet. Problemlos zu erfassen sollten auch Wiederverkäufer sein, die direkt vom Importeur beliefert wurden.
Daran, dass Premiere auch Schritte gegen die Schwarzseher selbst plant, lässt Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, in einer Pressemitteilung keinen Zweifel: "Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen." Ob Otto Normalschwarzseher dann auch irgendwann unangenehme Post erhält, hängt davon ab, ob der Käufer beim Händler namentlich registriert wurde oder nicht.
Dass Premiere mit gerichtlichen Mitteln gegen die Verbreiter von Receivern vorgeht, ist keine Premiere: Mehrmals hatte der Sender in den vergangenen Jahren entsprechende Geräte konfiszieren lassen. Ungewöhnlich ist, dass hier erstmals ein gerichtlicher Erfolg direkt gegen einen Importeur erreicht wurde.
Die Zahl der Schwarzseher bei Premiere schwankt stark, abhängig davon, ob der Sender gerade über eine starke Verschlüsselung verfügt oder nicht. Seit Dezember, behauptet der Sender, hätten sich aber die Kundenzahlen durch den massenhaften Import neuer gepatchter Receiver merklich verändert. Dies gab auch den Ausschlag, die Verschlüsselung des Senders erneut umzustellen. Schätzungen zufolge erreichte der Anteil der nicht zahlenden Zaungäste bei Premiere zeitweilig 30 Prozent und mehr.
pat