Reaktionen Urteil als "praxisfern" kritisiert
Frankfurt/Main - Gelassen reagieren die deutschen Internet-Auktionshäuser auf das Urteil des Landgerichts Münster, wonach eine Auktion im Internet keine Versteigerung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sei. "Internet-Handelsplattformen sind eingeführt und etabliert, sie werden nicht wieder verschwinden", sagte eBay.de-Sprecher Malte Feller.
Das Landgericht Münster hatte am Freitag das Geschäftsmodell der Internet-Auktionshäuser in Frage gestellt. Bei privaten Auktionen im Internet sei, so das noch nicht rechtskräftige Urteil, das Höchstgebot nicht gleichbedeutend mit dem Zuschlag bei einer Versteigerung. Außerdem fehle im Internet die Person des Auktionators.
Bei eBay Deutschland hieß es, es habe bereits verschiedene Urteile gegeben, das letzte Wort in dieser Sachs sei noch nicht gesprochen. Unternehmenssprecher Malte Feller räumte ein, dass die Auktionsseiten im Internet mit der derzeitigen Rechtslage nicht zu vereinbaren seien. "Wir müssen den Begriff der Internet-Auktion definieren und ihn unterscheiden von dem klassischen Auktionsbegriff."
Eine entsprechende Initiative gebe es im Bundeswirtschaftsministerium. Feller rechnet innerhalb der nächsten zwei Monate mit einem Ergebnis. eBay ist nach eigenen Angaben mit mehr als acht Millionen Mitgliedern der größte Online-Auktionator der Welt und auf dem deutschen Markt die Nummer eins.
Bei Ricardo.de hieß es, das Urteil sei "praxisfern". Sprecher Matthias Quaritsch sagte: "Auch wenn der Hammer fällt, hat niemand mehr eine Garantie, dass auch ein Vertrag zu Stande kommt." Sein Unternehmen biete allen Anbietern die Gelegenheit, einen Mindestpreis festzusetzen, unter dem das Angebot nicht verkauft werde. Die Zahl der Angebote, die zu einem sensationell günstigen Preis weg gingen, sei an einer Hand abzuzählen. Quaritsch glaubt, das Münsteraner Urteil werde auf die Praxis keine Auswirkungen haben.
Amazon.de-Pressesprecher Georg Steffen Riedel sagte, jeder Nutzer der Amazon-Auktionen müsse bei seiner Registrierung die Nutzungsbedingungen des Unternehmens anerkennen. "In denen steht, dass jeder Verkäufer an sein Gebot gebunden ist", sagte Riedel. Es habe bei Amazon auch noch keinen Fall gegeben, in dem ein Anbieter das höchste Angebot nicht akzeptiert habe.