Recht virtuell: Medikamente und Bücher via Internet - DER SPIEGEL
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Recht virtuell Medikamente und Bücher via Internet

Die Internetapotheke "DocMorris" darf über das Web keine Arzneimittel mehr in Deutschland verkaufen. Zu Recht, meint Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht. Der ungeregelte, grenzenlose E-Commerce drohe zur Investitionsbremse und zum Jobkiller in der "old economy" zu werden.
Von Jürgen Weinknecht
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Angebot der Internetapotheke "DocMorris" gegen das deutsche Arzneimittelgesetz sowie gegen das Heilmittel-Werbegesetz verstößt. Der Verlierer sieht das als eine Entscheidung "gegen die Interessen von 80 Millionen deutschen Verbrauchern und für die Geldbeutel der deutschen Apotheker" und will sich von der Entscheidung nicht "die Illegalität drängen" lassen.

Doch damit liegt er jedenfalls zum Teil falsch. Nach den einschlägigen Gesetzen sind in Deutschland unter anderem die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise und der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln unzulässig.

Der Hintergrund ist einfach: Es soll verhindert werden, dass sich Laien mit Medikamenten, deren Wirkung erheblich sein und von den Kranken nicht eingeschätzt werden kann, selbst zu therapieren versuchen. Es geht also um den Schutz der Patienten vor "Selbstverstümmelung".

Die Bestellung beliebiger, insbesondere in Deutschland (noch) nicht zugelassener Medikamente (vergleiche den Fall Viagra) über das Internet birgt erhebliche Gefahren. Das gilt besonders dann, wenn die Bestellung und Anwendung nur auf der eigenen Einschätzung des Patienten beruht.

Das so etwas zu Recht unterbunden wird, dient im Übrigen auch dem Verbraucherschutz. Denn die Kosten für die Behandlung der Ergebnisse falscher Selbstbehandlungen würden von den Krankenkassen ja an die Verbraucher weitergegeben.

Würde dagegen sichergestellt, dass Bestellungen nur auf Grund von Rezepten, die von Ärzten ausgestellt wurden, erfolgen könnte, sähe die Sache aus Verbrauchersicht anders aus. Denn dann läge ein Fall virtuellen, kostenreduzierenden Wettbewerbs vor. Natürlich darf nicht ganz übersehen werden, dass neben dem Patientenschutz auch ein Schutz des Berufsstandes der Apotheker bezweckt wird. Aber auch das ist legitim, denn auch Bauarbeiter wehren sich zu Recht gegen Billiglohnkräfte. Daher ist das Verhalten der Internetapotheke rechtswidrig, sie wird nicht durch die Entscheidung des Landgerichts "in die Illegalität gedrängt".

Ein Urteil mit Implikationen

Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf einen übergeordneten Gesichtspunkt: Den Handel mit Waren, deren "normaler Kauf" in Deutschland nicht möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel Bücher, die nicht für Deutschland lizenziert sind, Software, mit der man die Ländercodes von DVD-Playern umgehen kann, und natürlich raubkopierte MP3-Dateien.

Allen diesen, zunächst ganz unterschiedlich erscheinenden Fällen ist - neben den offensichtlichen Rechtsverstößen - gemeinsam, dass ihr Kauf über das Internet diejenigen schädigt, die die Inhalte der Produkte erstellt haben. Denn sie werden finanziell nicht mehr angemessen an der Verwertung beteiligt, ihre Investitionen rentieren sich nicht mehr.

Zwar mag man einwenden, unterschiedliche Preise in verschiedenen Ländern seien reine Willkür (erinnert sei an das EU-Kartellverfahren gegen Volkswagen). Aber die Vertriebsstrukturen sind nun einmal auf der Welt unterschiedlich, ebenso die Kosten, wie zum Beispiel Lohnnebenkosten, und die nationalen Anforderungen an Produkte.

Hersteller müssen, wenn sie weltweit agieren wollen, ihren Produkten also schon bei der Planung ganz unterschiedliche Optionen implantieren, um sie den ganz unterschiedlichen Marktanforderungen anpassen zu können.

Auch eine Mischkalkulation, um die Produkte auf allen Märkten zu gleichen Preisen anbieten, funktioniert nicht. Hersteller müssen nämlich auch auf die unterschiedliche Wirtschaftskraft der Verbraucher achten. Eine totale "Gleichmacherei" bei Produkten und Preisen würde nämlich entweder dazu führen, dass hochwertige Produkte nur noch in reichen Ländern zu kaufen wären, oder dass es überall nur noch Produkte auf niedrigem Niveau geben würde.

Um zum obigen Beispiel der Bücher zurückzukehren: Wer in den USA billige Exemplare auch in Deutschland lieferbarer Bücher bestellt, der nimmt den Autoren und Verlagen einen Teil ihres verdienten wirtschaftlichen Erfolges und vernichtet langfristig die Beratungsleistung deutscher Buchhändler, schädigt also die Vielfalt des Angebots und damit sich selbst.

Ergebnis: Solange es keine weltweit zumindest ähnlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gibt, ist der unkontrollierte Handel über das Internet für die so genannte "old economy" Investitionsbremse und Jobkiller. Zu dem genau gegenteiligen Effekt bei der "new economy" muss daher ein Ausgleich geschaffen werden. Dass das im globalen Internet nicht auf nationale Ebene geht, versteht sich von selbst.