Telekom-Flatrate Gericht legt "XXL" auf Eis
Hamburg/Köln - Telekom-Kunden können nach einem Gerichtsbeschluss an Sonn- und Feiertagen vorerst nicht kostenlos über T-Online im Internet surfen. Das Verwaltungsgericht Köln hat vorläufig die Genehmigung der Regulierungsbehörde für den neuen Telekom-Tarif "T-ISDN XXL" aufgehoben, teilte der Kläger, Telekom-Konkurrent AOL Deutschland, mit. Ein Sprecher der Telekom kritisierte den Gerichtsbeschluss als unverständlich.
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, Klaus-Dieter Scheuerle, kündigte in einem Interview mit dem Magazin "Die Telebörse" eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. "Wir sind von der Richtigkeit unserer Entscheidung im Sinne des Verbraucherinteresses überzeugt", so Scheuerle.
Der Gerichtsbeschluss gilt zunächst bis zu einer endgültigen Entscheidung der Kammer. AOL hatte argumentiert, dass die Telekom notwendige Kundendaten für die Einführung eines solchen Tarifs nur ihrer Tochter T-Online zur Verfügung stellt und nicht - wie von der Regulierungsbehörde gefordert - allen Konkurrenten.
Mit "T-ISDN XXL" sollten Telekom-Kunden ursprünglich ab 1. Juni für einen monatlichen Aufschlag von rund 15 Mark an Sonn- und Feiertagen kostenlos telefonieren und über T-Online im Internet surfen können. Nach Auffassung von AOL hat die Telekom ihren Konkurrenten aber nicht rechtzeitig notwendige Daten übermittelt. Konkurrierende Pauschalangebot seien somit nicht möglich gewesen.
Das Gericht stimmte AOL mit der Feststellung zu, dass ein Tarifbeginn zum 1. Juni angesichts des Entwicklungsaufwandes für die Konkurrenten "rechtswidrig" sei. Offen sei der Umfang und die Art der an die Konkurrenten zu übermittelnden Daten.