Urteil Internet-Auktionen nicht verbindlich
Wer bei privaten Auktionen im Internet den Zuschlag bekommt, darf sich nicht zu früh freuen. Denn bei derartigen Geschäften kommt, das meint zumindest das Landgericht Münster, nicht unbedingt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zu Stande.
Die Vierte Strafkammer des Landgerichts versetzt damit, sollte das am Freitag gesprochene Urteil rechtskräftig werden, den Online-Auktionshäuser einen schweren Schlag. "So wie sich das jetzt darstellt, müssen die Firmen ihre Nutzungsbedingungen wohl ändern", meint Rechtsanwalt Patrick Richter gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Richter hatte vor dem Landgericht einen Mandaten vertreten, der beim Auktionshaus "Ricardo" einen Neuwagen für 23.350 Mark ersteigert hatte. Mit Verweis auf den doppelt so hohen Neupreis hatte der Händler die Herausgabe des Wagens allerdings verweigert.
Das Gericht gab ihm jetzt Recht. Angesichts des "Schleuderpreises" hätte der Käufer davon ausgehen müssen, dass das Angebot "offensichtlich nicht ernst gemeint" war, so Richter. Grundsätzlich hätten beide Seiten eine eindeutige Willenserklärung zum Zustandekommen des Geschäfts abgeben müssen, argumentierte das Gericht.
Bei privaten Auktionen im Internet sei das Höchstgebot aber nicht gleichbedeutend mit dem Zuschlag bei einer Versteigerung. Der Mann habe daher keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs.