Verklagt: Diskriminiert Apple schwarze Mitarbeiter? - DER SPIEGEL
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Verklagt Diskriminiert Apple schwarze Mitarbeiter?

40 Millionen Dollar Schadenersatz soll Anwalt Waukeen Q. McCoy für einen ehemaligen Mitarbeiter von Apple erstreiten. Der Jurist hat darin Übung: Er gilt als Spezialist für Mega-Abfindungen in Diskriminierungsfällen.
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Amerika ist ein gefährliches Pflaster - nicht zuletzt für Arbeitgeber. Während in Deutschland der Streit zwischen Chef und Angestellten in aller Regel schlimmstenfalls vor dem Arbeitsrichter landet, stehen Beschäftigten in den Vereinigten Staaten mächtige Instrumentarien zur Verfügung, die dem Arbeitgeber ganz gehörig weh tun können.

Zivilklagen zum Beispiel. Die gibt es zwar überall auf der Welt, aber nirgendwo sind sie so hoch "dotiert" wie in den Vereinigten Staaten. Auf gute Chancen darf zudem oft der hoffen, der mit dem Reizwort "Diskriminierung" winken kann: Hier ist die Sensibilität der amerikanischen Gesellschaft besonders hoch. Amerika hat sich die Chancengleichheit als Credo ins Stammbuch geschrieben, ohne sie auch zu leben: Das bedeutet mächtig viel Futter für Zivilklagen.

Und für entsprechende Spezialisten. Waukeen McCoy ist eine Legende unter Arbeitgebern, Anwälten und jenen, die an einem pekuniär attraktiv ausgestattetem Trostpflaster interessiert sind. Im August 2000 vertrat McCoy eine Gruppe afroamerikanischer Klienten, die laut Klageschrift gern Arbeitnehmer des Nahrungsmittelherstellers Wonder Bread geworden wären - der allerdings stellt keine Schwarzen ein. Stattdessen mussten sie mit einem Schmerzensgeld von 135 Millionen Dollar vorlieb nehmen, einer der höchsten Summen, die je in einer Zivilklage gegen einen Arbeitgeber erstritten wurde.

McCoy glaubt, dass sein Mandant gute Aussichten hat, Apple um bis zu 40 Millionen Dollar zu erleichtern. Der will namentlich nicht genannt werden, weil er zur Zeit noch auf Arbeitssuche sei. Apples Vergehen sind laut Klageschrift die Klassiker der Diskriminierung von Minderheiten in Betrieben: McCoys Mandant sei bei Beförderungen und Leistungsbelohnungen übergangen worden, von Vorgesetzten gemobbt und im Betrieb isoliert und schließlich aus nichtigem Grund entlassen worden.

Der hatte in diesem spezifischen Fall darin bestanden, dass McCoys Mandant, ohne vorher eine Erlaubnis dafür einzuholen, einen Bekannten auf dem Campus der Firma herumgeführt habe. Um diesen "beruflich zu motivieren", wie McCoy sagt - mithin machte McCoys Mandant also Apple-Personalwerbung, für die er anschließend gefeuert wurde.

Eine Begründung, die an den Haaren herbeigezogen sei, sagt McCoy: Es sei gang und gäbe bei Apple, dass Mitarbeiter Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten kleine inoffizielle Sightseeing-Touren durch das Unternehmen gönnten. Ergo: ein besonders krasser Fall von Diskriminierung, der eine besonders krasse Abfindung verdiene.

Doch auch das gehört zum Klage-Geschäft in den USA: Direkt machte McCoy auch klar, wie verständnisvoll sein Mandant doch letztlich sei. Wenn Apple ein ernst zu nehmendes Angebot vorlege, sei der Geschädigte durchaus bereit, sich gegen Zahlung einer schmerzlindernden Summe außergerichtlich zu einigen. Der Basar ist also eröffnet, und Apple hat gute Chancen, noch einen Rabatt herauszuhandeln. Allzu groß dürfte der allerdings kaum ausfallen, wenn McCoy tatsächlich Belege für seine Klage haben sollte: Auch der Anwalt ist seinem Ruf schließlich etwas schuldig.