0190/0900-Einwahl 25.000 Dialer verboten
Das Verbot betrifft Dialer der Unternehmen Intexus, Global-Netcom und Consul Info. Der Widerruf ist rückwirkend, teilte die Regulierungsbehörde am Donnerstag in Bonn mit. Die Dialer gelten deshalb als niemals registriert. Internetnutzer müssten daher für Verbindungen nicht bezahlen, die über die Einwahlprogramme zustande gekommen sind.
Als Grund für die Rücknahme der Registrierung nannte die Behörde das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre. Dadurch würden Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Rufnummern aufrechterhalten, selbst wenn der Nutzer anschließend kostenfreie oder mit niedrigeren Tarifen belegte Internetseiten besucht. Dies ist nach den von der Behörde festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht erlaubt.
Das im August 2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" definiert feste Kriterien für Dialer. Das Einwahlprogramm muss unter anderem bei der Regulierungsbehörde registriert sein und Minuten- oder Einwahlpreise angeben. Als Gebühr darf es höchstens zwei Euro pro Minute berechnen, zeitunabhängige Tarife dürfen maximal 30 Euro betragen. Der Download des Dialers muss klar erkennbar sein, und der Nutzer muss die Aktivierung und Verbindungserstellung explizit bestätigen.
Anwender können über die Dialer-Datenbank der Behörde überprüfen, ob von ihnen eingesetzte Dialer registriert sind. Erfüllt ein Dialer die Anforderungen nicht, braucht der Nutzer die Rechnung nicht zu bezahlen. Wenn ein Verbraucher einen registrierten Dialer für betrügerisch hält, kann er Beschwerde bei der Behörde einlegen.