Mobilfunkstandard 5G Scheuer sieht Fortschritte im Streit über Vergaberegeln
Andreas Scheuer
Foto: Markus Schreiber/ APBeim neuen digitalen Mobilfunknetz 5G sieht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Fortschritte in den Verhandlungen über Nachbesserungen bei den Ausschreibungsregeln. "Wir setzen uns intensiv für den flächendeckenden Mobilfunkausbau ein", sagte der CSU-Politiker am Dienstag. "Nicht nur die Metropolen sollen von der Digitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen. Denn nur damit erreichen wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse."
Aktuell werde mit der Bundesnetzagentur die für die 5G-Vergabe notwendige "Betriebsanleitung" diskutiert, um die Rahmenbedingungen richtig zu schaffen.
Am Montag hatten sich Vertreter der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur im Kanzleramt getroffen. Laut Verkehrsministerium haben Regierung und Netzagentur "im Dialog" ambitionierte Versorgungsauflagen für die anstehende Frequenzauktion entwickelt, die nun final von der Bundesnetzagentur festgelegt werden sollen.
Die eigentliche Auktion ist erst 2019
Konkret solle künftig gut und störungsfrei in Zügen telefoniert und gesurft werden können, nicht nur im ICE. Auch sollen Bundesstraßen und Landstraßen besser mit Mobilfunk versorgt werden. Auf der Autobahn solle mit den 5G-Vorgaben die Bedingungen für automatisiertes Fahren und die dort benötigte Infrastruktur geschaffen werden.
Die Vergaberegeln sollen Ende November beschlossen werden, die eigentliche Auktion findet voraussichtlich im Frühjahr 2019 statt. Am ersten Entwurf der Netzagentur für die Vergaberegeln hatte es viel Kritik gegeben, sowohl aus der Politik, als auch aus der Wirtschaft.
Dem Entwurf sah unter anderem vor, dass die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen müssten. Bei den verbleibenden zwei Prozent handelt es sich um Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten, meist im ländlichen Raum, wo sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet.
Nach diesem Plan wären wohl rund 15 bis 20 Prozent der Bundesfläche nicht mit schnellen 5G-Verbindungen versorgt. Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G-Technologie bereits zum jetzigen Zeitpunkt sei "unverhältnismäßig teuer", hieß es. Verbraucherschützer, der Deutsche Landkreistag und der Bauernverband warnten daraufhin, die Schere zwischen Stadt und Land drohe sich so weiter zu öffnen.
Zu niedrige Ziele?
In einem in einem Sechs-Punkte-Papier forderte nun auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gemeinsam mit dem Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Internet Economy Foundation (IEF), die digitale Infrastruktur als einen Teil der "modernen Daseinsvorsorge" zu begreifen. "Es käme ja auch keiner auf die Idee zu sagen: Daseinsvorsorgeprodukte wie Wasser und Strom machen wir daran fest, wo jemand wohnt", sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche, die die bislang gesteckten Ziele zur Festlegung der Regeln für "eindeutig zu niedrig" hält.
Ein besonderer Knackpunkt im Streit um die 5G-Vergaberegeln ist das sogenannte National Roaming - also die Möglichkeit, dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern auch die Handynetze der Konkurrenten nutzen können. Für dieses Roaming setzen sich der VKU, Buglas und die IEF vehement ein.
In Deutschland herrsche auf dem Mobilfunkmarkt "ein Oligopol aus drei Anbietern", heißt es in ihrem Papier mit Blick auf die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland, die auch beim 5G-Ausbau eine große Rolle spielen werden, da sie bereits eine Netzinfrastruktur haben.
Kooperationen in ländlichen Gebieten wünschenswert
Um Kunden möglichst rasch Zugang zu der neuen Technik anbieten zu können, müssten "neue Marktteilnehmer die bestehenden Netze der etablierten Betreiber dort nutzen können, wo eigene Netze noch nicht ausgebaut sind", fordern die Verbände. Notwendig seien hier verpflichtende Vorgaben.
Die Bundesnetzagentur kann die großen Mobilfunknetzbetreiber rechtlich nicht verpflichten, ihre Netze zu einem festgeschriebenen Preis mit Konkurrenten zu teilen, was zu mehr Wettbewerb führen könnte. Es sei aber "wünschenswert", wenn verschiedene Betreiber beim Netzausbau in ländlichen Gebieten kooperieren, erklärte die Behörde.
Das "Handelsblatt" berichtete am Dienstag mit Bezug auf Regierungskreise, die Netzagentur prüfe eine Korrektur ihres ersten Entwurfs für die Vergabe der für 5G nötigen Frequenzen. So könnten zum Beispiel stellenweise schnellere Datengeschwindigkeiten vorgeschrieben werden. Ein nationales Roaming solle es den Informationen der Zeitung zufolge aber nicht geben.