iPhone 4: Das Handy mit dem Mega-Bildschirm
Ärger mit Apps Apple wegen Datenschutzverstößen verklagt
Hamburg/New York - Der Vorwurf klingt nach enttäuschter Liebe: In einer Klageschrift gegen Apple wird beschrieben, wie der iPhone-Nutzer Jonathan Leno gleich bei der ersten Einführung des Gerätes ein solches Apple-Handy gekauft und seitdem viele Programme installiert habe. Bei jedem Wechsel zur neueren iPhone-Version speicherte er die Apps und übertrug sie.
Und nun musste Leno im "Wall Street Journal" lesen, dass einige Anwendungen personenbezogene Informationen ohne seine Zustimmung abgreifen und an Werbenetzwerke oder die Entwickler bestimmter Programme weiterleiten. Entsprechend groß war die Enttäuschung.
In Lenos Fall hat die Anwaltskanzlei KamberLaw die Anklageschrift eingereicht. Die Kanzlei ist bekannt für Sammelklagen gegen Unternehmen. Wegen zurückgerufener Tiernahrung und mit Blei verunreinigter Farbe hat sie jeweils gut 25 Millionen Dollar erstritten, bei Datenschutzklagen gegen Netflix und Facebook erkämpfte KamberLaw geringere Summen.
Die nun gegen Apple und vier Anbieter von iPhone-Apps (Pandora, Weather Channel, Dictonary.com, Backflip) vorgebrachte Sammelklage verlangt ein Verbot der Datenweitergabe ohne Einverständnis und eine finanzielle Entschädigung. Parallel zu dieser Sammelklage hat eine andere Kanzlei eine ähnlich argumentierende Klageschrift gegen Apple und einige Anbieter von iPhone-Anwendungen eingereicht. Der Anwalt der Kläger Majed Nachawati spekuliert bereits, die Fälle würden möglicherweise zusammengefasst.
Das "Wall Street Journal" hatte berichtet, Smartphones würden "regelmäßig und im großen Stil" persönliche Daten weiterreichen. Die Kennzeichnung der einzelnen Geräte sei eine attraktive Eigenschaft für Werbetreibende, die nach einem verlässlichen Weg suchten, Online-Aktivitäten der Nutzer nachzuverfolgen, heißt in der Anklageschrift. Apple sei für diese Verstöße verantwortlich, da das Unternehmen alle Anwendungen im App Store vor Veröffentlichung auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen prüfe.
Tatsächlich steht in der Vereinbarung, die Entwickler von Anwendungen für iPhones und iPads mit Apple schließen, dass sie sich an "alle anwendbaren Datenschutz- und Datenverarbeitungsgesetze" halten müssen. Auch sollte die Sammlung personenbezogener Daten allein dem Zweck der Anwendungen dienen. Nebenbei Daten für "Vermarktungszwecke" zu sammeln, die nicht unbedingt erforderlich sind, schließt die Vereinbarung ausdrücklich aus.
Ob die in der Klageschrift erwähnten Anwendungen gegen diese von Apple aufgestellten Bedingungen und gegen US-Bundes- und kalifornisches Recht verstoßen, wird nun zu klären sein.