Anonymous: Aktivist muss doch nicht ins Gefängnis - DER SPIEGEL
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Barrett Brown Anonymous-Aktivist muss wohl doch nicht ins Gefängnis

Bis zu 105 Jahre Haft drohten dem Anonymous-Aktivisten Barrett Brown, wäre er in allen Anklagepunkten zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft zieht jetzt, nach einem Jahr Untersuchungshaft, die meisten Anklagepunkte zurück.
Einstiger Anonymous-Sprecher Brown: Staatsanwaltschaft lässt Vorwürfe fallen
Einstiger Anonymous-Sprecher Brown: Staatsanwaltschaft lässt Vorwürfe fallen

Einstiger Anonymous-Sprecher Brown: Staatsanwaltschaft lässt Vorwürfe fallen

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Barrett Brown war über Jahre als einer der wenigen Sprecher des Web-Kollektivs Anonymous öffentlich aufgetreten. Im September 2012 war er vom FBI verhaftet worden. Von den im Verlauf der weiteren Ermittlungen erhobenen zwölf Anlagepunkten zogen die Strafverfolgungsbehörden im US-Bundesstaat Texas nun elf überraschend wieder zurück. Ein entsprechender Antrag ohne Begründung wurde am Mittwoch beim zuständigen Gericht eingereicht (PDF ). Wie "Wired" berichtet , wird Brown nur noch der Besitz gestohlener Kreditkartennummern vorgeworfen.

Zu den ursprünglich erhobenen Vorwürfen gehörte unter anderem die Veröffentlichung eines Links zu gestohlenen Daten, die vom Sicherheits-Think-Tank Stratfor stammten. Das von einem weiteren Anonymous-Mitglied erbeutete Material umfasste Firmen-E-Mails und Kreditkartennummern von Stratfor-Kunden. Außerdem dokumentierten die Daten interne Diskussionen zu Mordanschlägen sowie zur Diskreditierung von Journalisten und der Schwächung von auswärtigen Regierungen.

Nach der Verhaftung Browns waren Anträge abgelehnt worden, ihn auf Kaution wieder auf freien Fuß zu setzen. Der Richter hatte dies folgendermaßen begründet: Brown stelle eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" dar, außerdem bestehe Fluchtgefahr . Tatsächlich hätten sich die jeweiligen Maximalstrafen für die einzelnen Vorwürfe theoretisch auf ein Strafmaß von 105 Jahren Gefängnis summieren können.

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) zeigte sich über die Entwicklung erleichtert. Mit der Strafverfolgung Browns habe die Regierung versucht, eine alltägliche journalistische Praxis zu kriminalisieren, nämlich die Verlinkung von externen Quellen. Damit hätten die Behörden jedoch gegen die Verfassung verstoßen, die Redefreiheit garantiere. Die EFF kommentiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft :

"Obwohl dieser Antrag für Brown eine gute Nachricht ist, hat die unnötige und ungerechtfertigte Verfolgung schon viel Schaden angerichtet. Sie hat nicht nur Brown geschadet; die Strafverfolgung - und die daraus resultierende Drohung der Strafverfolgung für alle Journalisten - hat die freie Rede im Internet eingeschränkt."

meu

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