ARD und ZDF online: "Eindeutig rechtswidrig" - DER SPIEGEL
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ARD und ZDF online "Eindeutig rechtswidrig"

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wollen - auch im Internet - in die erste Reihe. Das, sagt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dürfen sie aber gar nicht.
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Berlin - Als eindeutig rechtswidrig hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Expansion von ARD und ZDF im Internet bezeichnet. Sämtliche Engagements, die über eine Begleitung der Fernseh-Programme hinausgingen, seien rechtswidrig, sagte BDZV-Bereichsleiter Kommunikation und Multimediea, Hans- Joachim Fuhrmann, am Donnerstag vor der Presse in Berlin. Eine Klage eines Mitgliedsverlages sei nicht auszuschließen. Zunächst setze man aber auf politische Gespräche und hoffe auf ein Einlenken der beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehsender.

Jede Art von Werbung, Sponsoring und E-Commerce müsse von den öffentlich-rechtlichen Internet-Seiten verbannt werden, sagte Fuhrmann. Zudem forderte der BDZV das ZDF auf, "die Kooperation mit T-Online auf ein zulässiges Maß zurückzufahren". Nach wie vor stelle sich die Frage, ob es sich nicht um ein rechtswidriges Sponsoring durch den größten deutschen Internet-Provider handele, erklärte Fuhrmann.

Für die Zeitungen selbst sei die Botschaft "Einstieg ins Internet" ganz eindeutig, erklärte Fuhrmann. Inzwischen gebe es über 300 Online-Auftritte deutscher Zeitungen und selbst regionale Verlage verzeichneten mittlerweile pro Monat mehrere Millionen Seitenaufrufe. Den hohen Investitionen stünden aber noch vergleichsweise geringe Erlöse gegenüber. Kurzfristige Gewinne seien im Internet nicht zu erwarten. Hier handele es sich eher um langfristige Unternehmensstrategien.