BPjS.de Cyber-Attacke auf Bonn
Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) macht es sich seit 1954 zur Aufgabe, Bücher, Videos, Tonträger und seit einigen Jahren eben auch Computerspiele auf ihre Jugendverträglichkeit zu prüfen. Glaubt die Behörde, zu viel Blut und rohe Gewalt zu erkennen, sieht sie rot - und nimmt die Software in den so genannten "Index" auf, eine Schwarze Liste indizierter Titel. Das hat Folgen: Ein darin aufgeführtes Spiel darf nicht beworben werden, und verkauft nur unter der Ladentheke an Volljährige. De facto verschwindet das Spiel damit aus dem Handel.
Was viele Erziehungsberechtigte begrüßen, stößt bei Kids natürlich auf Ablehnung. Sie, und genauso wenig die erwachsenen Computer- und Videospieler wollen sich vorschreiben lassen, was sie zu zocken und zu bleiben lassen haben. Zumal wenn die Indizierungen so schwer nachzuvollziehen sind, wie das beispielsweise Ende 1998 bei dem nicht außergewöhnlich rabiaten "Half-Life" der Fall war.
Der 16-jährige Schüler Hanno D., seines Zeichens Betreiber einer Spiele-Fanseite zum jüngst indizierten Actionspiel "Max Payne", mochte seinen Frust nicht länger runterschlucken. "So aus einer Laune heraus", wie er selbst sagt, sicherte er sich die bisher erstaunlicherweise unbesetzte Web-Adresse www.bpjs.de und installierte eine Satire-Seite auf die offizielle BPjS.
Das Fiese daran ist das Fiese darauf: Der Look ist offiziell, sogar der Bundesadler und die schwarzrotgoldenen Bundesfarben bestärken den unbedarften Betrachter in seinem Glauben an eine Bonner Behörde. Hanno hat bereits E-Mails von Bürgern erhalten, die eigentlich mit der Prüfstelle in Kontakt treten wollten.
Was erlaubt sich eigentlich diese BPjS?
Aber was erlaubt sich eigentlich diese BPjS da, dürfte sich mancher nach Lektüre der ersten paar Zeilen gefragt haben. Diese Diktion! Diese Rechtschreibfehler! Und dann wird die Jugend noch dazu angehalten, "einmal unseren Staat zu regieren, zu schuften und Kriege zu führen. Deshalb dürfen ihm erst nach dem 18. Lebensjahr die Gewalt-Sinne eingehämmert werden".
Die selbst ernannte "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Sachen" will die Jugend von allen Medien fernhalten, die ihr Verhalten negativ beeinflussen könnten. Sie will Quizshows und andere "wertorientierte Medien" fördern, das Volk bilden und ihm klar machen, dass Gewalt und negatives Verhalten ausschließlich durch Medien erzeugt werden.
Derart edles Ansinnen musste bald ein Ende haben, denn allein schon der Gebrauch des Bundesadlers als Zier-Element ist nicht zulässig. Die Bonner Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat das Wappentier urheberrechtlich geschützt, es darf nur vom Bundestag reproduziert und verwertet werden. Abgesehen davon sind Verunglimpfung oder Missbrauch der Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Die BPjS-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding ist jedenfalls nicht amüsiert und hat Hausanwalt Redeker auf die Sache angesetzt.
Mit einer Indizierung seiner eher plumpen Satire musste Hanno D. trotzdem nicht rechnen. Mit einem Schreiben des Anwalts aber schon. Und sollte der gleich mit Abmahnung und Gebühren ins Haus fallen, wird dem Schüler sein jugendlicher Ulk vielleicht noch teuer zu stehen kommen.
Kalte Füße hat er inzwischen wohl bekommen: Seit kurzer Zeit ist die Satire verschwunden und durch eine virtuelle Sackgasse ersetzt. Deutlich distanziert er sich nun von der "staatlichen Einrichtung", der echten BPjS. "Ein Update" verspricht er für die nächsten Wochen, aber natürlich "als unoffizielle Privatseite".