Brenner und Drucker Die pauschale Abgabe kommt
Bei Kopiergeräten ist es seit langem gang und gäbe, und niemand merkt es (außer am Preis): Ein eher unauffälliger Aufkleber bescheinigt, dass mit dem Kauf und Betrieb eines Kopierers eine pauschale Gebühr an die "VG Wort" abgeführt wird - zu besichtigen in jedem Copy-Shop. Bei Druckern und CD-Brennern droht eine solche Pauschalabgabe nun auch im Heimanwender-Bereich.
Der IT-Branchenverbandes Bitkom und die Verwertungsgesellschaften der Urheber wollen sich wahrscheinlich noch im November treffen, um unter Vermittlung von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin einen Kompromiss auszuhandeln. Der Zankapfel: "Digitale Geräte", mit denen die Kopie eines geschützten Werkes quasi ohne Qualitätsverlust möglich ist.
"Ich bin sicher, dass wir zu einem vernünftigen Kompromiss kommen werden", sagte der Vorstand der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), Reinhold Kreile. Dabei zeichne sich eine pauschale Abgabe auf CD-Brenner und Drucker für eine Übergangzeit von drei Jahren ab. Anschließend könne eine individuelle, nutzungsabhängige Abrechnung eingeführt werden, sobald dies technologisch möglich sei.
Oder völlig überflüssig?
Viele Verbraucher werden eine Kopiergebühr auf ihren Drucker wohl kaum einsehen: Der wird wohl flächendeckend vornehmlich für den Ausdruck selbst produzierter "Werke" genutzt.
Aberwitzig wird es bei CD-Brennern: Just in dem Augenblick, wo es der Musikindustrie zumindest ansatzweise gelingt, das Kopieren ihrer Produkte zu verhindern, soll den Verbrauchern für Kopien in die Tasche gegriffen werden, die sie gar nicht mehr machen können.
Was ein Grundproblem der digitalen Welt aufzeigt: Während die Entscheidungsträger verhandeln, werden die Entwickler tätig. Heraus kommen Einigungen, Verordnungen, Gesetze für die digitale Welt von gestern.