Brotspende-Aktion: Nagt die GEZ am Hungertuch? - DER SPIEGEL
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Brotspende-Aktion Nagt die GEZ am Hungertuch?

Um der GEZ aus ihrer misslichen Lage zu helfen, rufen Karlsruher Studenten zu Lebensmittelspenden an die Institution auf. "Brot für die GEZ" heißt die spaßig-böse Aktion, die es wohl nicht ins öffentlich-rechtliche Fernsehen schaffen wird.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

"Ein kleiner Klick für dich, ein großer Kick für die GEZ!" dichten die Macher der Webseite "Brot für die GEZ". In Anlehnung an die Aktion "Brot für die Welt" rufen sie auf zu "einer Scheibe Gerechtigkeit". In der Gebühreneinzugszentrale müssen die Leute am Hungertuch nagen - zumindest in der Vorstellung zweier Studenten als Karlsruhe.

Sie haben sich das Ganze ausgedacht, "aus einer Bierlaune heraus", wie der 22-jährige angehende Physiker Christian Benz sagt. Die Aussicht, dass Internet-PCs ab dem Jahr 2007 GEZ-pflichtig sind, ließ die beiden zur Tat schreiten: "Wir beziehen alle Informationen aus dem Internet", erklärt Benz gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Wir haben in unserer WG keinen Fernseher und kein Radio und sehen nicht so richtig ein, dass wir Gebühren zahlen sollen auf Geräte, die nicht mal Fernsehen empfangen können."

Benz' Mitbewohner, der Informatikstudent Bastiaan Hovestreydt, hatte vor einigen Monaten einen Brief der GEZ mit der Aufforderung erhalten, seine Empfangsgeräte anzumelden. "Da war ja schon ein Rückumschlag mit der GEZ-Adresse drin", berichtet Benz. "Wir wollten erst ein Brötchen reinstecken, aber der Umschlag war zu klein." Die Scheibe Brot habe dann aber genau gepasst. Und die Aktion "Brot für die GEZ" war geboren.

"Bei diesem herrlichen Anblick wird den GEZ-lern sicher vor Vorfreude das Wasser im Munde zusammenlaufen", mutmaßen die beiden auf ihrer Webseite. Und weiter: Der Bitte um Frankierung könne man nach dieser "immensen Großzügigkeit" nicht mehr Folge leisten. So landete der Brief ohne Marke im Briefkasten.

Benz und Hovestreydt setzen auf einen Text in "einfachen, leicht verständlichen Worten". Die Botschaft auf ihren Brotscheiben lautet: "Hab kein TV. Radio auch nicht. Guten Appetit!"

Wer möchte, kann auf der Webseite auch ein so genanntes eBrot verschicken, ein Foto der gespendeten Scheibe. Entweder an Freunde oder an die GEZ. Die zwei Studenten wollen es aber nicht bei einer einzigen, eher symbolischen Scheibe Brot belassen. Gestern Abend haben sie eine eBay-Auktion gestartet , von deren Erlös sie ganze Brote kaufen möchten, die dann an die GEZ geschickt werden sollen. "Die Aktion haben wir Ernst gemeint", betont Benz.

Fotostrecke

Aktion: "Brot für die GEZ"

Foto: www.brot-fuer-die-gez.de.vu

Ob die erste, Ende Oktober verschickte Brotscheibe tatsächlich die GEZ erreicht hat, ist unklar. Benz glaubt nicht so recht daran: "Ich gehe davon aus, dass dieser Brief niemals angekommen ist, weil er zu dick war."

Die GEZ wich der Anfrage von SPIEGEL ONLINE, ob denn irgendwann Ende Oktober/Anfang November eine Scheibe Brot bei ihnen angekommen sei, geschickt aus.

Die E-Mail-Antwort der GEZ-Pressestelle (ungekürzt)

Lesen Sie im zweiten Teil:

SPIEGEL ONLINE richtete an die GEZ folgende Anfrage:

Haben Sie schon solch ein Brot erhalten?
Was halten Sie von der Seite www.brot-fuer-die-gez.de?

Hier die Antwort-E-Mail der GEZ:

Bezug nehmend auf Ihre heutige Anfrage möchten wir Ihnen Folgendes antworten:

Zu Ihrer Information:

Die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Deutschlandradio und des ZDF zum Zwecke des Gebühreneinzugs.

Über die Änderungen im nächsten Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. Änderungsstaatsvertrag entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder. Somit sind weder die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch die GEZ an diesem Prozess beteiligt, aber unmittelbar davon betroffen. Momentan liegt der Entwurf des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die 16 Länderparlamente den Beschluss verabschieden. (Alle 16 Länderparlamente müssen den Beschluss ratifizieren, erst dann wird er zum Gesetz).

Zur Regelung "Internet-PC":

Der Gesetzgeber hat im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 vorgesehen. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.

Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der sogenannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

2. Auch im nichtprivaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 16,15 Euro im Monat für einen PC belastet werden.

Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC empfangen werden kann.

Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit GEZ