Copyright-Prozess 1:0 für Hollywood
Der New Yorker Richter Lewis Kaplan begründete seine Entscheidung damit, dass Computercodes von der amerikanischen Verfassung nicht als "meinungsfrei" angesehen würden. Er erkannte die Argumente von Corleys Anwälten nicht an, die darauf plädiert hatten, die Verbreitung von Codes als "Free Speech" nicht einzuschränken. Kaplan bestätigte damit die einstweilige Verfügung, die im Januar dieses Jahres ergangen war.
Urheberrecht gegen Meinungsfreiheit
Die von der Electronic Frontier Foundation finanzierten Verteidiger wollen allerdings in Berufung gehen. Sie sehen den freien Informationsaustausch bedroht, denn in der einstweiligen Verfügung war Corley auch verboten worden, weiterführende Links von Dritten mit einschlägigen Hinweisen zum Knacken von DVDs von der Seite zu nehmen. Corley-Anwalt Martin Carbus kündigte an, den Instanzenweg bis zum Obersten Gerichtshof zu gehen: "Das ist eine Sache, die dort entschieden werden muss."
Corley hatte über seine Seite 2600.com den Schlüssel (DeCSS) dem Decodieren verbreitet, was gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstieß, der 1998 vom Kongress erlassen wurde. "Jede Seite hat ihren Standpunkt," urteilte Richter Kaplan, "In unserer Gesellschaft wird der Kampf solch gegensätzlicher Interessen eben im Kongress gelöst."