Cyber-Attacke Zollkriminalamt will Hacker anzeigen
Zollwappen: Server wurde von Hackern attackiert
Foto: Maurizio Gambarini/ dpaHamburg - Das Zollkriminalamt (ZKA) will bei der Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung der Hacker beantragen, die in der Nacht zum Freitag im Internet große Mengen interner Daten von einem Behördencomputer veröffentlicht haben. Ein entsprechender Strafantrag ist nach SPIEGEL-Informationen in Arbeit.
Die entwendeten Daten stammen offenbar von einer Observationseinheit der Zollfahndung, die in Karlsruhe stationiert ist. Sie wurden von einem Rechner kopiert, der nach ZKA-Angaben jedoch keine Verbindung zu vertraulichen Informationssystemen hatte.
Der sogenannte Strafantrag ist bei einigen Delikten die Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft in einem Fall ermittelt. Staatsanwälte ermitteln nur bei bestimmten Taten (Diebstahl, Betrug) grundsätzlich von sich aus, bei anderen können sie ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung erkennen. Details zum Strafantrag sind nicht bekannt. Denkbar ist, dass Ermittler gegen die Zoll-Hacker wegen des Ausspähens von Daten ( Paragraph 202a Strafgesetzbuch ) oder Computersabotage ( Paragraph 303b Strafgesetzbuch ) vorgehen.
Veröffentlicht haben die Unbekannten unter anderem Rufnummern von Mobilfunkkarten sogenannter GPS-Tracker. Das sind kleine Ortungsgeräte, die etwa in einem Fahrzeug versteckt werden und dessen Position an die Fahnder senden. Unter den veröffentlichten Daten finden sich Bewegungsprofile aus dem gesamten Bundesgebiet. Die einzelnen Datensätze sind in Ordnern sortiert, die die Namen unterschiedlicher Polizeistellen tragen. Darunter finden sich gemeinsame Ermittlungsgruppen der Landespolizeien, der Bundespolizei und des Zolls zur Rauschgiftbekämpfung, auch Zollfahndungsämter und mobile Einsatzkommandos sind betroffen.
Die einzelnen Datensätze enthalten Positionsprotokolle, die laut den Dokumenten in den Jahren 2009 und 2010 aufgezeichnet worden sind. Unklar ist, ob es sich dabei tatsächlich um Daten aus Ermittlungsverfahren handelt, bei denen ein Richter die Überwachung Verdächtiger erlaubt hat. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass die Behörden eine neue Software zur Analyse von Bewegungsprofilen in einem Feldversuch getestet haben
Zu dem Datendiebstahl bekannte sich eine Hackergruppe namens "No-Name Crew", die beispielsweise Namen von Beamten sowie Angaben zu observierten Fahrzeugen ins Netz stellte. Deren "Leader" berief sich gegenüber dem SPIEGEL auf politische Motive. Unter dem Namen "Darkhammer" gab er in einem Chat-Interview an, "für die Rechte und die Freiheit der Bürger" zu kämpfen - und kündigte weitere Veröffentlichungen an.