Datenschutz bei Apps: Viele Anbieter geben keine Auskunft - DER SPIEGEL
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Studie zu Apps und Webdiensten Denn sie sagen nicht, was sie speichern

Was speichern Apps und Webdienste über den Nutzer? Einer Studie zufolge ist das äußerst schwierig herauszufinden: Jede zweite Firma gibt keine oder unzureichende Auskünfte.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Viele Webdienst-Anbieter kommen einer Studie zufolge ihrer Pflicht zur Löschung oder zur Auskunft über persönliche Daten von Verbrauchern nicht nach. Fast 60 Prozent von 270 in Deutschland beliebten Internetseiten oder Smartphone-Apps gaben nicht oder nur unzureichend Auskunft über gespeicherte Daten, meldet die Gesellschaft für Informatik  (GI). Die GI beruft sich auf eine kürzlich veröffentlichte Auswertung von zwei Wissenschaftlern der Universitäten Hamburg und Siegen, die sich hier als PDF  abrufen lässt.

Demnach kam auf eine erste schriftliche Anfrage der Wissenschaftler nur ein Viertel der Firmen ihrer Pflicht nach und erteilte "befriedigende Auskünfte" über personenbezogene Daten. Ein weiteres knappes Viertel der Unternehmen habe erst nach erneutem Versuch eine "zufriedenstellende Antwort" geliefert. 57 Prozent der Dienst-Anbieter hätten überhaupt nicht oder nur unzureichend geantwortet.

Noch gravierender als ausbleibende oder unvollständige Antworten ist der GI zufolge der leichtfertige Umgang vieler Internet- oder App-Anbieter mit persönlichen Daten. Demnach schickten die Wissenschaftler an die untersuchten Website-Anbieter eine Auskunftsanfrage, bei der die Absender-E-Mail-Adresse nicht mit der beim Anbieter hinterlegten E-Mail-Adresse übereinstimmte.

Trotzdem hätte etwa ein Viertel der Anbieter Auskünfte über persönliche Daten an die falsche Adresse herausgegeben. Immerhin 30 Prozent der Anbieter habe den Unterschied bei der Adresse bemerkt und daher keine Daten herausgegeben.

Dienstanbieter sind seit Erlass der europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 verpflichtet, ihren Kunden Auskunft darüber zu geben, welche Daten sie zu welchem Zweck speichern. Zudem müssen sie die Daten auf Wunsch löschen.

mbö/AFP