Datenschutz EuGH nickt Vorratsdatenspeicherung ab
Brüssel - Das umstrittene Gesetz sei auf korrekter Rechtsgrundlage erlassen worden, erklärte der EuGH in Luxemburg.
"Die Richtlinie wurde zu Recht auf der Grundlage des EG-Vertrags erlassen, da sie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft", erklären die Richter in der Pressemitteilung zum Urteil.
Zu Fragen des Datenschutzes oder anderen inhaltlichen Aspekten der Richtlinie, die die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten aller EU-Bürger vorschreibt, äußerte sich das Gericht nicht.
Die Bestimmungen der Richtlinie würden vor allem die "Tätigkeiten der Diensteanbieter" regeln, aber nicht "den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten", argumentieren die Richter.
Daher brächten die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich. Deshalb reguliere die Richtlinie vor allem den Binnenmarkt, nicht aber polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Der Gerichtshof gelangt folglich zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.
Die Klage war von der irischen Regierung, unterstützt durch die Slowakei, eingereicht worden. Die Kläger waren der Meinung, die Richtlinie sei nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden.