Digitale Kopien: Was ist erlaubt? - DER SPIEGEL
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Digitale Kopien Was ist erlaubt?

"Raubkopierer sind Verbrecher" - so lautet der Titel der Kampagne der Filmwirtschaft gegen illegale Filmkopien. Downloaden, Anbieten oder Kopieren von Filmen ist in der Regel illegal. Aber was ist nach der Neuerung des Urheberrechtsgesetzes im Bereich Filmkopien tatsächlich erlaubt, was nicht?
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das ist erlaubt:



- das private Vervielfältigen von ausgestrahlten Filmen im Free-TV auf analogen Rekordern oder digitalen Brennern;

- das private Vervielfältigen nicht kopiergeschützter Original-Videos und Original-DVDs;

- das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet - wie zum Beispiel bei T-Online-Vision;

Nicht erlaubt ist:



- Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten, zum Beispiel über Netzwerke im Internet, ist verboten. Auch durch den Erwerb der Originalvorlage, beispielsweise einer Original-Film-DVD, erwirbt man nicht das Recht, Dritten den Inhalt zugänglich zu machen.

- Im Gesetzestext wird oft vom Verwertungsverbot gesprochen. Das Verbot umschließt Vervielfältigung, Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Vorlagen.

- Das Downloaden aktueller Kinofilme ist nicht erlaubt.

- Das Brennen aktueller Kinofilme von Raubkopien ist nicht erlaubt.

- Privates Kopieren einer Original-DVD/CD mit Kopierschutz ist nicht erlaubt.

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