Domain-Streit: Biedenkopf offline - DER SPIEGEL
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Domain-Streit Biedenkopf offline

Sachsen hat wegen Vergabe der Domain "Kurt-Biedenkopf.de" an die Grünen die Netz-Adressenverwaltung Denic verklagt und verloren. Nun will sie vor dem Bundesgerichtshof einen Musterprozess zum Schutz von Prominenten im Web führen.
Von Steven Geyer
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Wer Kurt Biedenkopf im Internet besuchen will, muss genau 66 Zeichen eintragen: www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ ministerpraesident/index.html. Eine Seite des sächsischen Ministerpräsidenten findet sich bisher nur im Angebot des Freistaates. Wer dagegen das nahe liegendere www.Kurt-Biedenkopf.de eingibt, der wird mit den forschen Worten "Achtung, alles tanzt...." begrüßt und mit kritischen Kommentaren zu Biedenkopfs Führungsstil versorgt. Noch. Denn der Betreiber der provokanten Seiten wurden dieser Tage von der Sächsischen Staatskanzlei abgemahnt.

Wäre es nach dem Willen von Biedenkopf (CDU) und der Landesregierung gegangen, hätte Andreas Warschau diese Seite nie unter der Domain ins Netz stellen dürfen. Nachdem die Staatskanzlei bereits 1999 eine andere Privatperson veranlasst hatte, die "Kurt-Biedenkopf.de"-Domain aufzugeben, verklagte sie bei diesem Fall nun die Denic. Die in Frankfurt/Main ansässige Vergabestelle für Domainnamen müsse kontrollieren, ob - wie in den Biedenkopf-Fällen - Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und im gegebenen Fall Namen ganz sperren.

Gericht: Sachsen will dem Internet den Domainnamen ganz entziehen

Das Oberlandesgericht Dresden sieht es anders: In seinem jetzt veröffentlichten Urteil stimmt es den Argumenten der Denic zu. Diese sei bei 200.000 Registrierungsanträgen im Monat gar nicht dazu in der Lage. Außerdem bedeute die Forderung der sächsischen Regierung nichts anderes, als dem Internet die Domain "Kurt-Biedenkopf.de" ganz zu entziehen. Darauf habe sie keinen Anspruch.

"Wir sind nur die Verwalter der Adressen", erklärt Denic-Sprecher Klaus Herzig dazu. "Wer bei uns eine Domain registrieren lässt, hat vorher mit den Geschäftsbedingungen anerkannt, dass er keine Rechte Dritter verletzen darf und dies selbst geprüft haben muss." Die Verantwortung liege also beim Betreiber der Domain.

"Es geht uns um ein grundlegendes Urteil"

Die Sächsische Staatskanzlei hält trotzdem an ihrer Vorstellung fest. Jetzt will sie in Berufung gehen und vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. "In erster Linie geht es nicht um den Fall Biedenkopf", erklärt Vize-Regierungssprecher Hartmut Häckel, "sondern um ein grundlegendes Urteil." Die Verwalter müssten dem Anmelder in Zukunft mitteilen, dass er möglicherweise gegen Persönlichkeits- oder Markenschutz-Rechte verstößt, wenn er fremde Namen als Webadresse registrieren lässt.

Denic: "Kontrolle wäre nicht zu leisten"

Würde der BGH diesem Antrag tatsächlich folgen, stünde die Denic vor einem Problem: "Mit unseren 45 Mitarbeitern wäre das nicht zu leisten", sagt Unternehmenssprecher Herzig. "Eine rein technische Kontrolle ist hier nicht möglich, da muss man schon persönlich prüfen, ob es sich um einen Namen handelt."

Der Betreiber der Anti-Biedenkopf-Seite, wegen der der Streit neu entfacht ist, versteht die Sicht der sächsischen Regierung nicht. "Im Grunde ist Biedenkopf doch selbst schuld", meint Andreas Warschau. "Wenn er zu blöd ist, sich den Namen selbst zu sichern, muss er damit rechnen, dass es andere tun." Warschau ist Sprecher des Kreisverbandes der Grünen im sächsischen Kamenz und außerdem verantwortlich für die Homepage der sächsischen Bündnisgrünen. Er ließ sich kostenlos die Webadresse www.Kurt-Biedenkopf.de registrieren, um sie als digitales Propaganda-Instrument einzusetzen.

Die Idee hatte er jedoch geklaut: Bei einem Besuch auf www.Gerhard-Schroeder.de fand er sich auf einer Seite der ostbayerischen Jungen Union Oberpfalz wieder. "Das kann ich auch", entschied der Grüne. Als Biedenkopf seinen Finanzminister Georg Milbradt aus dem Kabinett warf, veröffentlichte Warschau Glossen und Zeitungskommentare zu "König Kurt" auf seiner Seite. Nach der Abmahnung durch die Sächsische Staatskanzlei will er die Domain nun aber fallen lassen.

Weltweiter Streit um Promi-Namen

Dabei ist rechtlich längst nicht klar, wie eine Regelung in solchen Fällen aussehen könnte. Das BGH-Urteil in diesem Fall könnte zumindest in Deutschland richtungsweisend sein. Denn dass es Webseiten geben dürfen muss, die sich kritisch mit Schröder oder Biedenkopf auseinander setzen, bestreitet kein Gericht. Ob sich die Betreiber der Seiten dafür aber der Namen der Betroffenen bedienen können, ist unklar.

Selbst diese grundlegende Frage ist aber nur Teil eines vor den Gerichten in aller Welt ausgetragenen Streits um die Frage, ob Prominente ihre Namen vor dem Gebrauch als Webadresse schützen können. Umso höhere Bedeutung hätte der angekündigte Biedenkopf-Prozess. Wenn dort zu Gunsten des Klägers entschieden wird, können sich in Zukunft alle deutschen Promis auf dieses höchstrichterliche Urteil berufen.

"Vermutlich wären dann auch Betreiber betroffen", fürchtet Biedenkopf-Pirat Warschau, "die eigentlich legitime Begründungen für den Namen ihrer Domain haben." Dass das nicht an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt ein Blick auf die Seiten von Rainer Truöl. Der Krankenpfleger stammt angeblich aus "35201 Biedenkopf" und vertreibt Grußkarten mit religiösen Botschaften - und zwar unter www.Kurt-Biedenkopf.com. Das "Kurt" ist in diesem Fall eine Abkürzung und steht für "Kulturelle und religiöse Texte".