Hartes Urteil Bürgerrechtler kämpfen für umstrittenen Hacker-Aktivisten Weev
Hacker Auernheimer (Polizeifoto von 2010):
Foto: REUTERSAndrew Auernheimer, auch bekannt als Weev, soll ins Gefängnis. Im März 2013 war er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten sowie zu einer Zahlung von 78.000 Dollar Schadensersatz an AT&T verurteilt worden. Der Hacker und Aktivist war 2010 bei dem Provider auf eine Sicherheitslücke gestoßen, die ihm Zugang zu Tausenden von iPad-Nutzern verwendeten E-Mail-Adressen ermöglichte.
Schützenhilfe bekommt Weev nun von Seiten der Electronic Frontier Foundation (EFF). Anwälte der Netz-Bürgerrechtsorganisation reichten am Montag beim zuständigen Gericht für Auernheimer eine Berufung gegen das Urteil ein, das sie als "eine bemerkenswerte und beispiellose kriminelle Verurteilung" bezeichneten. Ein Computerbetrug habe gar nicht vorgelegen, so die Argumentation der EFF-Anwälte .
Ihr Mandant habe die strittigen Daten gar nicht stehlen können, da sie aufgrund von AT&Ts mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen offen zugänglich im Internet zur Verfügung gestanden hätten. Mit Hilfe eines Scripts sammelte er 114.000 E-Mail-Adressen, darunter solche von hohen Militärs und wichtigen Mitarbeitern im Weißen Haus. Anstatt jedoch AT&T oder die Behörden von dem Leck zu informieren, gab Auernheimer die Liste an die News-Seite "Gawker" weiter. Seine Verurteilung basierte auf dem Verstoß gegen das CFAA-Gesetz gegen Computerbetrug.
In der Berufungsklage heißt es nun: "AT&T hatte weder Passwörter noch sonstige Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der E-Mail-Adressen seiner Kunden eingerichtet. Die Informationen auf den Firmenservern waren für jedermann zugänglich, damit war die allgemeine Öffentlichkeit zur Einsicht autorisiert."
"Ob Sie ihn mögen oder nicht"
Tatsächlich, so EFF-Jurist Hanni Fakhoury in einem Gastbeitrag auf "Wired", würden auf Basis des 1986 in Kraft getretenen und damit völlig veralteten CFAA-Gesetzes inzwischen juristische "Amokläufe" veranstaltet. Ähnliches habe sich im Fall von Aaron Swartz ereignet, der wissenschaftliche Fachartikel heruntergeladen hatte und dem dafür bis zu 35 Jahren Haft drohten. Im April sollte ihm der Prozess gemacht werden. Swartz hat sich im Januar das Leben genommen.
Eine harte Strafverfolgung kriminalisiere alle Arten von harmlosen, im Internet weit verbreiteten Verhaltensweisen, erklärt die EFF. Fakhourys Fazit im Falle von Auernheimer: "Ob Sie ihn mögen oder nicht, ob Sie ihm oder AT&T zustimmen oder nicht, Sie sollten hoffen, dass Weev sein Berufungsverfahren gewinnt."
Eine Einschätzung, die etwa "The Verge" teilt . Nicht aus Sympathie für einen Mann, der durch seinen Drogenkonsum, rassistische Äußerungen und die Bemerkung "Ich hacke, ich ruiniere, ich mache einen Haufen Geld" bekannt geworden sei. Sein öffentliches Auftreten sei wohl mit verantwortlich für das vergleichsweise harte Urteil im März gewesen. Denn die Richter hätten sich offensichtlich weniger auf die technischen Aspekte des Falles als auf die Person Auernheimers konzentriert.
Werde das Urteil nicht korrigiert, habe das verheerende Auswirkungen auf die Rechte von Internetnutzern, seien es Trolle oder ganz normale Surfer.