Einspruch Bitte dreht uns nicht ab!
Der "Musikpirat" Napster will die gerichtlich angeordnete Schließung seiner populären Tauschbörse im Internet in letzter Minute verhindern. Seine Anwälte haben am Donnerstag beim zuständigen Berufungsgericht Einspruch erhoben.
Die Begründung: Wenn Napster ohne definitives Urteil abgedreht würde, verlören 40 Angestellte mit einem Schlag ihren Job. Zum Anklagepunkt - Urheberrechtsverletzung in großem Umfang - argumentieren die Anwälte nicht ohne Pathos und zitieren das Grundrecht Redefreiheit: Napster-Kunden machten lediglich von diesem Grundrecht Gebrauch, wenn sie ohne kommerzielle Interessen Musik mit anderen teilten. Hank Barry, Napster-CEO, teilte aber mit, dass die Server runtergefahren würden, wenn die einstweilige Verfügung nicht ausgesetzt wird.
Sie müssten sich täglich durch Millionen von Songs durchkämpfen, um die herauszufiltern, deren Urheberrechte von denjenigen Firmen proklamiert werden, die Mitglieder des Verbands der US-Musikindustrie RIAA sind, also Time Warner, Sony, Seagram und BMG.
"Die Popularität von Napster zeigt, dass man das Copyright-Gesetz überarbeiten muss," meinte eine kalifornische Anwältin, die Hacker vertritt. "Dieses Urteil mag zwar juristisch in Ordnung sein, aber es kommt garantiert der Zeitpunkt, wo wir diese 'Early Days' mit anderen Augen sehen werden."
In der Zwischenzeit ruft Napster auf der Homepage zu einem zweitägigen "buy-cott" auf. Die Fans sollten in die Plattenläden marschieren und demonstrativ die CDs der Musiker kaufen, die Napster unterstützen.