Weitergabe von Nutzerdaten Facebook legt sich mit den US-Behörden an
Computernutzer vor Facebook-Logo: Erbitterter Privatsphäre-Streit in den USA
Foto: Armin Weigel/ picture alliance / dpaZwischen Facebook und den Strafverfolgungsbehörden in New York tobt ein erbitterter Streit um Nutzerdaten , berichtet die "New York Times". Aus nun veröffentlichten Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Facebook den Behörden vorwirft, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Auslöser für den Streit waren Ermittlungen des Bezirksstaatsanwalts in Manhattan gegen Sozialversicherungsbetrüger. Im vergangenen Jahr hatten die Behörden den Konzern aufgefordert, die Profildaten von knapp 400 Facebook-Nutzern herauszurücken - darunter die Bilder der Mitglieder, ihre Listen abonnierter Seiten und private Nachrichten.
Facebook wehrte sich gegen die Anfrage der Staatsanwaltschaft, jedoch ohne Erfolg. Ein New Yorker Richter zwang das Unternehmen, die Daten zu übergeben. Die Begründung: Das soziale Netzwerk sei lediglich ein Online-Behälter mit Daten und nicht das eigentliche Ziel der Ermittlungen. Der Richter verpasste Facebook zudem einen Maulkorb. Um die geheimen Ermittlungen nicht zu gefährden, durfte der US-Konzern die betroffenen Mitglieder nicht darüber informieren, dass ihre Daten den Behörden übergeben werden.
Die Ermittler waren offenbar auf der Suche nach mutmaßlichen Sozialversicherungsbetrügern. Polizisten, Feuerwehrleute und andere Beamte sollen Behinderungen angegeben haben, die nicht der Wahrheit entsprachen. Bilder bei Facebook sollen die vermeintlich behinderten Beamten unter anderem beim Karatetraining, beim Tiefseeangeln und bei Fahrten auf Sportbooten gezeigt haben. Der mögliche Betrug hat den Staat wohl mehr als 400 Millionen Dollar gekostet.
Das Urteil zu Smartphone-Durchsuchungen macht Hoffnung
Das sei jedoch kein Grund, die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen, sagen die Facebook-Anwälte und legten Berufung gegen das Urteil ein. Das Unternehmen bezieht sich auf den vierten Zusatzartikel in der Verfassung der Vereinigten Staaten, der die Bürger vor "willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme" schützen soll und unter anderem besagt, "Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes aufgestellt werden".
Ob sich Facebook mit dieser Position durchsetzt, bleibt abzuwarten. Erst kürzlich hat allerdings der Oberste Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Privatsphäre amerikanischer Bürger stärkte. Die neun Richter des Supreme Court entschieden einstimmig, dass Smartphones so wichtig für das Leben der Bürger geworden sind, dass die Polizei im Regelfall eine richterliche Anordnung vorweisen muss, um die Telefondaten auszulesen. Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung bei der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, Kurt Opsahl, sagte der "New York Times": "In diesem Fall haben sie darüber gesprochen, wie viel die Informationen auf einem Smartphone verraten können. Ähnlich sieht es bei den Nutzerprofilen bei sozialen Medien aus."