"FTP-Explorer" Gravenreuth unterliegt in erster Instanz
Verhandelt wurde eine "negative Feststellungsklage", die der bundesweit bekannte Self-HTML-Autor Stefan Münz gegen die Firma Symicron eingereicht hatte. Die Firma, vertreten durch den ebenso bekannten wie berüchtigten Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, hatte zuvor Stefan Münz verklagt, weil dieser in seinen HTML-Übungen einen Link auf einen von den USA aus vertriebenen "FTP-Explorer" gesetzt hatte.
Für den in der Computerbranche nicht gerade seltenen Namen "Explorer" besitzt Symicron seit dem Jahre 1995 einen Markeneintrag. Mit einer Welle von Abmahnungen versucht die Ratinger Softwarefirma seit etwa einem Jahr, ihren "guten Namen" beim Explorer zu verteidigen.
Das Gericht weigerte sich, ein Link zu inkriminieren
Die Vorsitzende Richterin Fudickar führte den Tenor des Urteils aus: In ihm wird festgestellt, dass die Nennung des FTP-Explorers wie der Hyperlink auf die Hompage der amerikanischen FTPx Corporation keine Rechte des Beklagten verletze. Damit hat Stefan Münz als Kläger die erste Runde gegen die Firma Symicron gewonnen. Das vollständige schriftliche Urteil wird in zwei bis drei Wochen erwartet.
Nun ist der Weg zum Oberlandesgericht frei, da Rechtsanwalt von Gravenreuth es unterlassen hat, eine Leistungsklage vor dem Landgericht München einzureichen. Eine solche Klage hätte die negative Feststellungsklage von Stefan Münz gewissermaßen "überstimmt".
Frühzeitig hatte der HTML-Guru erklärt, seinen Fall als "Musterprozess" bis zum guten oder bitteren Ende durch alle Instanzen führen zu wollen. Unterstützt wird er dabei vom Verein Freedom for Links, der über eine Spendenaktion für die Kosten des Verfahrens gesammelt hat.
Stefan Münz ist nicht allein auf weiter Flur. Auch die Computerzeitschrift "c't" aus dem Verlag Heinz Heise befindet sich in einem Rechtsstreit um die Nutzung des Namens Explorer. Sie hatte eine CD-Rom vertrieben, auf der sich zwei Hilfsprogramme mit dem Namen HFV-Explorer und Explore2fs befanden. Von Gravenreuth nahm dies zum Anlass, eine hohe Lizenzgebühr kassieren zu wollen und drohte gleichzeitig damit, alle Vertreiber des Blattes abzumahnen.
Bislang waren Symicron und der geschäftstüchtige Anwalt mit ihrem "Lizenzwerben" erst ein einziges Mal erfolgreich: Microsoft lizenzierte für einen symbolischen Betrag vor Jahren den Namen, "wohl um den Produktlaunch von Windows 95 nicht zu gefährden", wie Microsoft-Sprecher Andreas Krumpholz die Geschichte rekonstruiert.
Erinnern wir uns: Mit Windows 95 kam der "Datei-Explorer", und wenig später begann der Internet Explorer, sich furios im Netz zu verbreiten. Das Lizenzabkommen kam überraschend: Damals hatte Microsoft in der ersten Instanz gegen Symicron gewonnen und es kaum nötig gehabt, vor dem Oberlandesgericht einem Lizenzabkommen zuzustimmen. Der Wirbel um Windows 95 verhinderte offensichtlich einen genauen Blick auf die Herkunft des Explorers aus dem Hause Symicron.
Die ist äußerst nebulös und wirft ein bezeichnenden Blick auf die Frühzeit der Multimedia-Branche, als alle Protagonisten fortlaufend mit Begriffen und Visionen klotzten, ohne konkrete Programme abzuliefern.
Ausblick: "Der Fall Explorer" - die Geschichte einer Verwechselung?
Das Düsseldorfer Unternehmen Symicron mahnt über seinen Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth Unternehmen und private Website-Betreiber ab, die den markenrechtlich geschützten Namen "Explorer" nutzen. Dieser Markenschutz könnte auf falschen Voraussetzungen beruhen: Der Nachweis der Existenz des Produktes seit 1991 beruht auf einer Erwähnung in der Computerzeitschrift "Chip" - und könnte durch einen Irrtum des Autors in dem betreffenden Artikel gelandet sein.
Ab 26. Oktober bei SPIEGEL ONLINE.