Gates' Hoffnung Berufungsgericht kippte schon einige Jackson-Urteile
Vom Berufungsgericht erhofft sich Microsoft mehr Verständnis als vom entschlossenen Richter Thomas Penfield Jackson. Ob das Urteil zur Aufteilung des Konzerns in der nächsten Instanz aber tatsächlich zurückgenommen wird, ist keineswegs sicher.
Microsoft-Anwalt William Neukom gab sich zuversichtlich, Jacksons Urteil vor dem Berufungsgericht kippen zu können. Doch ein führender Kartellrechtler der Universität von Iowa hält diesen Optimismus für verfrüht. "Die Regierung hat eine sehr gute Arbeit geleistet, ihr Anliegen richtig zu präsentieren", sagte Herb Hovenkamp. "Auch glaube ich nicht, dass Richter Jackson zu viele Fehler gemacht hat."
Bevor Microsoft seine Berufungsabsicht anmeldet - dafür hat das Unternehmen 30 Tage Zeit - wird es aber zunächst vermutlich einen Dringlichkeitsantrag auf Aussetzung des Urteils stellen. Nur so kann verhindert werden, dass die neben der Aufteilung des Konzerns verfügten Urteilsbestimmungen automatisch nach 90 Tagen wirksam werden.
In der Zwischenzeit könnte das Justizministerium auf den Expediting Act zurückgreifen, ein nur selten genutztes Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung, und die Sache gleich vor das Oberste Gericht bringen. Dies ist bei allen Fällen mit einer überragenden nationalen Bedeutung möglich. Jackson hat schon signalisiert, dass er dies befürworten würde - das Berufungsgericht von Washington hat bereits mehrere Male seine Urteile umgestoßen.
Da aber der Supreme Court am 30. Juni in die Sommerpause geht, wird er möglicherweise nicht vor dem 1. Oktober auf einen entsprechenden Antrag antworten können. In dieser Zeit wäre das Verfahren dann erst einmal auf Eis gelegt. Schließlich könnte das Oberste Gericht den Fall entweder annehmen - oder aber wieder an das Berufungsgericht verweisen, was eine weitere Verzögerung bedeuten würde.
Michael Martinez