Urteil Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision zahlen
Amazon-Paket: Keine Zahlungen mehr an Berliner Schulförderverein
Foto: Henning Kaiser/ picture alliance / dpaNach einem Urteil des Berliner Landgerichts darf das Online-Versandhaus Amazon Schulfördervereinen keine Provisionen mehr dafür bezahlen, wenn Eltern Schulbücher bei ihm bestellen. Derartige Marketing-Kooperationen verstießen gegen die in Deutschland geltende Buchpreisbindung (BuchPrG) und seien zu unterlassen, heißt es in der Begründung des Urteils, das der Börsenverein des Deutschen Buchhandels angestrengt hatte und am Dienstag in Frankfurt am Main veröffentlichte (Az. 101 O 55/13). Das Urteil selbst erging bereits am 7. Juli.
Im fraglichen Fall hatte sich Amazon mit dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums zusammengetan. Dieser richtete bei Amazon eine Verkaufsunterseite ein, die über seine Homepage erreichbar war. Wenn Eltern und Schüler darüber Schulbücher bestellten, honorierte das Unternehmen dies dem Verein mit einer Gutschrift von bis zu sieben Prozent des Bestellwerts. Der Verein nahm dadurch laut Selbstdarstellung im Internet jährlich mehrere hundert Euro ein.
Auf den Endpreis für die Käufer hatte die Regelung keinen Einfluss. Nach Auffassung des Gerichts verstieß die Kooperation trotzdem gegen die deutsche Buchpreisbindung, weil diese Wettbewerb zwischen Buchhändlern explizit verbietet. Wie die Richter in ihrer Urteilsbegründung ausführten, stellt das Provisionsmodell zugunsten des Berliner Schulfördervereins vor diesem Hintergrund eine unzulässige Verkaufsförderung dar, weil Eltern und Schüler durch das Argument des Zusatznutzens für ihren Schulverein zum Kauf bei Amazon motiviert werden können - auch wenn sie davon nicht direkt profitierten.
Außerdem wertete das Gericht das Provisionsmodell auch deshalb als "unlauter", weil Eltern und Schüler durch sozialen Druck zur Nutzung dieser Bestellmöglichkeit gedrängt werden könnten. Sie gerieten in eine Lage, in der sie diese Option wählen müssten, "um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden", hießt es in der Urteilsbegründung. Das sei eine unsachliche und unangemessene Beeinflussung des Verbraucherverhaltens. Der Bundesgerichtshof habe in ähnlichen Fällen ebenso entschieden, ergänzten sie.
Nach Angaben des Börsenvereins ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es sieht zudem für den Fall von Verstößen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro vor.
Der Verband der Buchhändler geht seit einiger Zeit massiv gegen den US-Konzern Amazon vor. Die etablierten Unternehmen der Branche werfen dem Unternehmen "rücksichtsloses Geschäftsgebaren" vor.
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