Gerichtsurteil: Kopierabgaben auf PC und CD-Roms? - DER SPIEGEL
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Gerichtsurteil Kopierabgaben auf PC und CD-Roms?

Digitales Kopier-Equipment könnte teurer werden. In einem Musterprozess in Stuttgart wurde Hewlett Packard dazu verdonnert, die Zahl der verkauften CD-Brenner zu erfassen. Schon bald will die GEMA die Hand aufhalten - und für jeden Verkauf eine Kopierabgabe kassieren.
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Berlin - Computer, CD-Brenner und andere digitale Kopiergeräte könnten nach einem Gerichtsurteil zum Urheberrechtsschutz nach Expertenmeinung bald teurer werden. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, wonach CD- Brenner unter die Abgabepflicht für analoge Kopiergeräte fallen, habe Signalwirkung für die gesamte Branche, sagte der Sprecher der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA, Hans-Herwig Geyer. "Erstmals hat ein deutsches Gericht grundsätzlich festgestellt, dass die Regelungen für die analoge auch für die digitale Welt gelten", sagte Geyer.

Das Gericht hatte in einem Musterprozess zwischen der GEMA und dem Hersteller Hewlett Packard (HP) entschieden, dass CD-Brenner den Gesetzen für privates Kopieren unterliegen. HP will Berufung einlegen.

Das Gericht hatte HP aufgefordert, Auskunft über die Zahl der ab Anfang 1998 verkauften CD-Brenner zu geben. Geyer sagte, die Höhe der Urheberrechtsabgabe werde dann bestimmt. Dabei orientiere sich die GEMA auch an ihrer ursprünglichen Forderung von 21 Mark pro Gerät. In einem gerichtlichen Vergleich vom November hatten sich die GEMA und HP auf 12 Mark geeinigt. Der Computerhersteller hatte den Vergleich jedoch widerrufen.

"Wir sind der Meinung, diese Abgaben sind dermaßen hoch, dass sie die Geräte zu teuer machen würden", sagte HP-Sprecherin Barbara Wollny. Der Urheberrechtsschutz in seiner jetzigen Form gehe auf die 60-er Jahre zurück und entspreche nicht dem digitalen Zeitalter.

Derzeit laufen unter der Moderation von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) Gespräche zwischen der GEMA, Geräteherstellern und dem Branchenverband BITKOM über den Urheberrechtsschutz beim digitalen Kopieren. BITKOM fordert statt einer pauschalen Abgabe eine Gebühr, die beim einzelnen Kopiervorgang erhoben wird.