Gitarren-Archive Hol das Beste aus dem User
Gitarrenarchive im Web sind älter als das WWW selbst. Bereits zu Usenet-Zeiten Ende der Achtziger entstand eine höchst lebendige Szene Gitarren-begeisterter Internetnutzer, die über die Usenet-Foren selbst erlauschte Texte, Griffe und Tabs austauschten. Bereits 1992 wurden die Inhalte der Foren alt.guitar.tab und rec.music.makers.guitar.tablature auf einer ftp-Seite zusammengeführt. 1994 wurde daraus die Webseite OLGA - das Online Guitar Archive, eines der ersten großen WWW-Angebote überhaupt und bis heute das bekannteste Gitarrenarchiv im Netz.
Zwei Jahre später packte EMI erstmals die Messer aus: Die Musikindustrie hatte entdeckt, dass es da eine potentielle Bedrohung der Umsätze aus der Verwertung von Songtexten und Grifftabellen gab. Ein Brief an den Serviceprovider reichte, OLGA aus dem Web zu fegen - vorübergehend. Eine Geschichte, die sich noch mehrere Male wiederholen sollte, bis zum Februar 2007, als OLGA wieder einmal abgeschaltet wurde.
Beliebter machten sich die Musikindustrie und ihre Lobbyorganisationen dadurch nicht, zumal die Abschaltungen völlig ohne Konsequenzen blieben: Wer über Suchmaschinen nach Texten und Griffen beliebiger Lieder sucht, findet diese auch irgendwo im Web. Jetzt, im Frühjahr 2007, kündigte die Musikindustrielobby Harry Fox Agency an, erstmals Online-Gitarrenarchive per Lizenz legalisieren zu wollen.
Haken, Ösen und Einzelvereinbarungen
Das klingt besser, als es ist, denn natürlich ist es ein Deal mit Haken und Ösen: Webseitenbetreiber, die entsprechende Inhalte zeigen wollen, müssen nicht nur einen Teil ihrer Umsätze an Verwertungsgesellschaften abführen, von denen diese dann wieder einen Teil an die eigentlichen Urheber der Songs weiter reichen. Sie müssen auch jeden Künstler oder Verlag um Einwilligung bitten, denn ob ein spezifisches Lied in den Archiven gezeigt werden darf oder nicht, ist eine Sache von Einzelvereinbarungen.
Die Inhalte sollen dagegen - ganz im Geiste des Web 2.0, wo man gern Ehrenamtliche für sich arbeiten lässt - weiterhin von den Webnutzern kommen. Genau da liegt das Problem: Wer soll die Inputs der Netznutzer denn abgleichen mit den verfügbaren Lizenzen? Da ergibt sich ein ähnliches Problem wie weiland in den P2P-Börsen: Die forenbasierten Gitarrenarchive leben von ihrer Fülle und Geschwindigkeit - OLGA hatte schon Mitte der Neunziger gut 50.000 Songs im Repertoire. Wenn da jeder neue Input erst durch die genehmigenden Instanzen muss, bevor er auf den Seiten erscheint, verlieren die nicht nur ihren Forencharakter, sondern auch ihre Attraktivität.
Doch vielleicht läuft das alles ja viel besser als vor Jahren entsprechende erste Versuche mit der Legalisierung von P2P. Fädenzieher aus der Musikindustrie äußerten sich jedenfalls euphorisch. Gegenüber der "New York Times" bejubelte etwa Irwin Z. Robinson, Chef des Musikverlages von Viacom, den Deal: "Das gibt uns zum ersten Mal nach all diesen Jahren die Gelegenheit, etwas zu bekommen für die Güter, die nur weggegeben oder gestohlen wurden."
Wie man es nimmt: In den absolut meisten Fällen bietet die Industrie selbst die umstrittenen Songtexte und Tabulaturen nämlich gar nicht an. Die von Hobby-Gitarristen notierten Versionen sind oftmals die ersten und einzigen publizierten Niederlegungen der besagten Lieder. Genau da dürfte auch die Motivation liegen: Der Markt für Liedtext-Bücher und Tabulatursammlungen ist mikroskopisch klein, während die Zahl der Netznutzer, die solche Inhalte im Web tauscht oder sucht, in die Millionen geht.
Da dürfte sich so mancher ausrechnen, im Zweifelfall mehr Geld damit machen zu können, die Inhalte von Anderen aufbereiten zu lassen - basierend auf der kostenlosen, ehrenamtlichen Arbeit der Gitarrenbegeisterten im Web.
Dazu gibt es dann noch Tantiemen aus der Werbung und einen Zustrom von schriftlich niedergelegten Inhalten, über die die Verlage vorher gar nicht verfügten. Rechtlich ist das alles völlig okay und prächtig zu begründen. Es wirft nur einmal mehr die Frage auf, ob die Diskussion um Copyrights im digitalen Zeitalter wirklich schon beendet sein sollte.
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