Netzwelt-Ticker Google-Sieg, BitTorrent-Apps, Cartoon-Verbot
Google: Kein Monopol in Brasilien
Foto: dapdIm Suchmaschinenmarkt ist Google in vielen Ländern unangefochtener Marktführer, was dem Unternehmen regelmäßig Monopolvorwürfe einträgt. In Europa und den USA laufen mehrere Kartellverfahren, in Brasilien trat überdies ein privater Kläger auf, ein Einkaufsportal. Der Vorwurf: Google manipuliere seine Suchergebnisse, um sein eigenes Shopping-Angebot zu stützen. Eine Argumentation, die das zuständige brasilianische Gericht nicht überzeugte. Mit dem Urteil wurde die vorgebrachte Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Obwohl Google in Brasilien über einen Marktanteil von 95 Prozent verfüge, könne diese Stellung nicht mit einem Monopol verwechselt werden, so das Gericht. Schließlich gebe es eine Reihe weiterer Anbieter wie Bing oder Ask.com, die Händlern wie Konsumenten geeignete Suchangebote erlauben würden. Inwieweit diese Entscheidung die Gerichte in aller Welt beeindrucken wird, muss sich zeigen. Bei BGR News wird erwartet, dass Googles juristische Argumentation vom brasilianischen Urteil profitieren könne . Search Engine Land merkt an, dass Google dem Frieden wohl nicht so recht traue, denn der Konzern versieht seine entsprechenden Suchergebnisse seit neuestem mit dem kleinen Hinweis "Sponsored" .
GoDaddy-Ausfall war "technischer Fehler", keine Hack-Attacke
Anonymous? Eine DDoS-Massenattacke? Andere Hacker? Ach was, wir waren's selber, erklärt der Domain-Registerdienst GoDaddy. Noch bis Dienstag hatte es so ausgesehen, als ob der Vorfall, der Tausende von bei dem US-Unternehmen angelegten Webseiten lahmgelegt hatte, von einem anonymen Hacker verursacht worden sei. Doch der hatte sich offensichtlich mit fremden Federn geschmückt, denn tatsächlich hätten interne Netzwerkprobleme zu den Ausfällen geführt, so das Unternehmen selbst. GoDaddy-Chef Scott Wagner teilte mit, die Probleme seien nach sechs Stunden bereits wieder behoben worden . Zu keinem Zeitpunkt wären vertrauliche Nutzerdaten in Gefahr gewesen. Am Ende entschuldigte sich Wagner und dankte seinen Kunden für ihre Geduld.
Apple erlaubt aus Versehen kurzfristig BitTorrent-App
Der Genehmigungsprozess für iOS-Applikationen ist langwierig und umständlich, trotzdem schlüpft immer wieder mal etwas durch. So wie eine kleine BitTorrent-App, die unversehens im Apple-Angebot auftauchte, obwohl Cupertino Filesharing-Anwendungen doch gar nicht mag. Doch zumindest für ein paar Tage gab es eine App namens "Conttrol" und eine weitere, die uTorrent-Nutzern die Interaktion mit ihrem Desktop-Client erlaubte . Doch so groß die Freude unter Tauschbörsenfans gewesen sein mag, so kurz war sie auch. TorrentFreak berichtet, der "Conttrol"-Entwickler habe am Montag einen Anruf aus der Apple-Zentrale bekommen. Es habe geheißen, Apple lehne grundsätzlich sämtliche Apps ab, die in Verbindung mit BitTorrent stünden, "Conttrol" sei nur irrtümlich zugelassen worden. Inzwischen sei die App bereits aus dem iTunes Store verschwunden, ebenso wie die andere BitTorrent-App .
Auch das noch:
- Cartoon im "New Yorker" verursacht Facebook-Nipplegate. Das Kulturmagazin zeigt eine Karikatur mit Adam und Eva, natürlich nackt. Mit Brustwarzen! Klarer Fall von Verstoß gegen die gestrengen Facebook-Regeln! Der Account des "New Yorker" wird vorübergehend stillgelegt, jetzt ist er wieder da. Brustwarzenfrei .
- Schadenersatz in Tauschbörsenprozess wieder erhöht. Zwischenzeitlich war die zu zahlende Summe im seit 2007 laufenden Prozessmarathon schon auf 54.000 Dollar ermäßigt worden, aber jetzt soll Jammie Thomas-Rasset doch 222.000 Dollar zahlen , so ein US-Berufungsgericht. Nun soll es vor den Obersten Gerichtshof gehen.
- Apple verklagt A.pl. Der Name klingt ganz ähnlich, und als Logo hat der vom polnischen Lebensmittel-Bringdienst ebenfalls betriebene Service fresh24.pl auch noch einen Apfel. Da ist die Klage wohl unausweichlich. Der US-Elektronikkonzern fürchtet, die Beklagten würden mit der unerlaubten Namens- und Logonutzung Kunden weglocken .
- Twitter soll wieder Nutzerdaten herausgeben. Die gerichtliche Anordnung zwingt den Zwitscherdienst, Angaben zu einem Occupy-Aktivisten zu machen. Weigert sich das Unternehmen, droht eine saftige Geldbuße wegen Missachtung des Gerichts. Schließlich könne er nicht Twitter oder den kleinen blauen Vogel hinter Gitter schicken , so der zuständige Richter.
- Das Emoticon wird 30! :-) Am 19. September 1982 erfand der amerikanische Informatik-Professor Scott E. Fahlman den Grinse-Smiley als "Witz-Zeichen", um lustige von ernstgemeinten Äußerungen unterscheiden zu können. Über die Evolution seines Ur-Emoticons zu den knallgelben Smileys ist Fahlman nicht sehr glücklich, er findet die gegenwärtigen Versionen "hässlich".