Grundsatz-Urteil: AOL haftet für Musikpiraten - DER SPIEGEL
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Grundsatz-Urteil AOL haftet für Musikpiraten

Ein deutsches Gericht hat erstmals einen Internetanbieter für die Verbreitung von Musik-Raubkopien haftbar gemacht. Der Musterprozess gegen AOL könnte dazu führen, dass Internetanbieter in Zukunft Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie Musikpiraten unter ihren Usern haben.
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Hamburg - Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Das Urteil des Münchener Landgerichts ist noch nicht veröffentlicht.

In dem Verfahren ging es um ein so genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musikdateien unkontrolliert herauf- und herunterladen, heißt es in der Urteilsbegründung, die der Zeitung vorliegt. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Disketten abgespielt werden können.

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagte der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer, der Zeitung. Das Urteil habe große Bedeutung für alle Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im Internet nur beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden der Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web habe allein im vergangenen Jahr bei 140 Millionen Mark gelegen.

Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit Software GmbH, war 1998 vor Gericht gezogen. Die Firma verlangt Schadensersatz in sechsstelliger Höhe. Das Unternehmen fühlt sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen lehnt eine Haftung ab. Schließlich können Musikdateien "kinderleicht hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu verschenkt", wird AOL in dem Urteil zitiert.

AOL werde das Urteil anfechten, sagte Pressesprecher Frank Sarfeld am Mittwoch gegenüber SPIEGEL ONLINE, ohne den genauen Inhalt des Urteils zu kennen. Schadensersatz werde man in keinem Fall zahlen. "Wir sehen dieses Urteil als ungerechtfertigt", sagte Sarfeld und berief sich auf Paragraph 5 des Teledienste-Gesetzes.

Sarfeld räumte ein, dass es ein Problem mit Raubkopien gibt. Die Lösung könne aber nicht von den Providern erwartet werden. Stattdessen müsse die Musikindustrie sich auf einen sicheren Standard, etwa MP4, einigen. Eine Absage erteilte Sarfeld auch den Bestrebungen des deutschen Ablegers der International Federation of the Phonographic Industry (Ifpi), bestimmte MP3-Seiten zu blockieren.