Grundsatzurteil: eBay muss Markenpiraten bekämpfen - DER SPIEGEL
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Grundsatzurteil eBay muss Markenpiraten bekämpfen

Grundsatzurteil im Verfahren Rolex gegen eBay: Das Online-Auktionshaus wird vom Bundesgerichtshof verpflichtet, künftig aktiv gegen Markenmissbrauch vorzugehen. Dabei beteuert eBay, das schon lange zu tun.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Das Internet-Auktionshaus eBay haftet grundsätzlich für gefälschte Markenartikel auf seiner Plattform. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen: BGH I ZR 35/04). Gefälschte Artikel müssen gesperrt und Vorkehrungen getroffen werden, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt, heißt es in dem Urteil der Karlsruher Richter, mit dem die Schweizer Uhrenfirma Rolex einen Teilerfolg gegen eBay erzielte.

Zwischen Juni 2000 und Januar 2001 waren bei eBay zahlreiche gefälschte Rolex-Uhren angeboten worden. Die Edel-Marke verklagte daraufhin das Auktionshaus auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage ab und verneinte eine Haftung der Internet-Plattform, denn sie biete die Uhren nicht selbst zur Versteigerung an.

Das sieht der BGH anders: Eine Haftung komme in Betracht, weil eBay mit der Internet-Plattform das Angebot gefälschter Uhren überhaupt erst ermögliche. Voraussetzung für die Haftung sei allerdings, dass die Anbieter der gefälschten Rolex-Uhren gewerblich handelten. Denn nur wenn es kein rein privater Anbieter sei, handele es sich um Markenrechtsverletzungen.

Dem BGH-Urteil zufolge muss eBay bei gewerblichen Anbietern künftig das Angebot unverzüglich sperren, sobald bekannt ist, dass der Anbieter eine Fälschung versteigert.

Keine Überraschung

Nun könnte man vermuten, eBay stünden künftig harte Zeiten bevor, da der Konzern täglich tausende Auktionen auf möglicherweise fragwürdige Inhalte überprüfen muss. Doch dem ist nicht so, denn, sagt eBay-Sprecherin Maike Fuest im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: "Da der BGH im Jahr 2004 in der Parallelsache Rolex gegen Ricardo bereits entsprechend entschieden hatte, war in diesem Verfahren keine grundsätzlich andere Entscheidung zu erwarten."

Zudem, so Fuest, seien mit dem Urteil "keinerlei zusätzliche Abläufe in unseren Geschäftsprozessen verbunden. Angebote der in diesem Fall streitgegenständlichen Art – Artikel, die als Fälschungen klar erkennbar sind - sind gemäß den eBay-Grundsätzen untersagt und werden seit Jahren vom eBay-Sicherheitsteam aktiv aufgespürt und gelöscht."

Eine spezielle Sicherheitssoftware überprüfe automatisch sämtliche neu eingestellte Angebote erklärt Fuest die Vorgehensweise. Findet das Programm verdächtige Artikel, werden diese manuell überprüft. Wie genau die Software vorgeht, will eBay jedoch nicht preisgeben.

Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern

Um mit diesem Vorgehen möglichst hohe Trefferquoten zu erzielen, arbeitet eBay im Rahmen des sogenannten "Verifizierte Rechte Inhaber (VeRI)"-Programms mit den Markeninhabern zusammen. "Hintergrund ist, dass die Rechteinhaber als Experten für ihre Artikel in sehr viel mehr Fällen als eBay erkennen können, ob es sich bei einem Artikel um eine Fälschung handelt", sagt Maike Fuest. Weltweit beteiligen sich laut eBay über 18.000 Firmen und Personen an diesem Programm. In Deutschland sollen es mehrere hundert sein, darunter Microsoft, Premiere, Brabus und viele Unternehmen der Software-, Musik- und Filmindustrie.

Wieviele Markenpiraten auf diese Weise pro Monat aus dem Angebot gefischt werden, will eBay allerdings nicht preisgeben. Hundertprozentig scheint das System jedoch nicht zu funktionieren, nicht einmal ansatzweise. Schließlich wurde erst im vergangenen Jahr ein Fall publik, in dem Betrüger rund 20.000 eBay-Kunden mit gefälschten Designerklamotten und Silberschmuck um insgesamt 770.000 Euro prellten.

Ein weiteres Schlaglicht auf eBays Sicherheitsmaßnahmen wirft der Fall eines Serienbetrügers, der heute vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Der Mann hatte 450 Kunden um 270.000 Euro erleichtert, indem er Waren feilbot, die gar nicht existierten.

Mit Regeln gegen Betrüger

Um zumindest den Verkauf von Artikeln, die besonders häufig gefälscht werden, besser kontrollieren zu können, hat man bei eBay nun das Regelwerk verschärft: "Für das Anbieten solcher Artikel ist eine zusätzliche Verkäufer-Verifizierung notwendig", erläutert Maike Fuest. Darüber hinaus können derartige Artikel nicht mehr als ein- oder dreitägige Angebote eingestellt werden und auch der grenzüberschreitende Handel mit solchen Artikeln wurde eingeschränkt. Ob man betrügerische Anbieter mit strengeren Regeln tatsächlich effektiv ausschließen kann, bleibt allerdings abzuwarten.

eBay-Kunden bleibt daher weiterhin dringend anzuraten, besonders günstigen Angeboten besonders skeptisch gegenüberzustehen und den Klickreflex bei vermeintlichen Superschnäppchen lieber zu unterdrücken, denn eine echte Rolex für 10 Euro hat noch kein seriöser Händler angeboten.

mit AP