Hacker-Prozess "DVD-John" bleibt unbestraft
Am 22. Dezember 2003 sprach ein Gericht in Oslo den weltweit als "DeCSS-Hacker" bekannt gewordenen Jon Lech Johansen ("DVD-John") in zweiter Instanz von allen Anklagen frei. Der Vorwurf gegen ihn: Er habe sich durch das Knacken des Kopierschutzes für DVDs strafbar gemacht.
Das jedenfalls war die Auffassung der Lobby der amerikanischen Filmindustrie MPAA, die in bis dahin kaum gekannter Offenheit auf eine Verurteilung Johansens in Norwegen drängte. Auch nach dem zweiten Freispruch vom Dezember fühlte die Lobby bei Generalstaatsanwältin Sunde vor, allerdings vergeblich: Die norwegischen Behörden werden den Fall nicht weiter verfolgen.
Vor Gericht hatte Johansen erfolgreich argumentiert, den DVD-Kopierschutz nur deshalb umgangen zu haben, um von ihm legal erworbene Filme auch auf seinem Linux-Rechner sehen zu können. Die Filmindustrie wirft ihm vor, damit Beihilfe für Raubkopierer geleistet zu haben.
Zum Zeitpunkt des Hacks war Johansen 15 Jahre alt, und nicht nur das machte ihn in Web-Kreisen zum "Helden": Die Verschlüsselung der DVDs galt als hochgradig sicher, die Entwicklung kostete die Industrie mehrere Millionen Dollar.
Johansen macht weiter
Johansen, inzwischen 19 Jahre alt, wird wohl auch in Zukunft Schlagzeilen machen. Derzeit arbeitet er an Methoden, über den Apple iTunes Musikshop erworbene Musikdateien (Windows-Version) auch auf Linux- und Solaris-Rechnern hörbar zu machen.
Auch dieser Hack ist umstritten: Zwar umgeht Johansen erneut Kopierschutz- und DRM-Sicherheitsmechanismen, andererseits aber "klaut" er die betreffenden Dateien nicht. Sein Hack für den Open-Source-Mediaplayer VideoLAN Client (VLC) "erweitert" nur die Freigaben von legal erworbenen Sounddateien für ein Abspielen unter alternativen Betriebssystemen - das aber ohne Genehmigung durch den Lizenzhalter Apple oder die RIAA, die die Digital-Rights-Freigaben überwacht.
Johansen glaubt sich auch in diesem Fall im Recht und rechtfertigt den Hack als eine Art Präventiv-Verteidigung: Bereits im November erklärte er, dass ein Unterlaufen der durch die RIAA definierten DRM-Regeln legitim sei, weil die Musiklobby die Regeln "jederzeit ändern" könne. Es wäre schon eine Überraschung, wenn nicht auch diese Frage früher oder später vor einem Gericht geklärt würde.