Im Ausland einkaufen Schnäppchenjagd im Minenfeld
Klar, die Kaufkraft des Euro ist beachtlich, der Dollar günstig - und wenn wir im Ausland schon die Augen lasern und Zahnersatz fabrizieren lassen, warum sollten wir nicht in Amerika CDs und in China Fernseher ordern? Im weltweiten Web, der weltgrößten Shopping-Mall, ist das schließlich ein Kinderspiel. Die Auswahl ist riesig, die Aussicht auf ein Schnäppchen verlockend .
Wer über internationale Zahlungsmittel (Kreditkarte, Paypal etc.) verfügt, kann im Internet nahezu mühelos überall einkaufen. Viele der großen Versender arbeiten grenzüberschreitend, bei Amazon- und Ebay-Shops verwischt die Grenze zwischen Binnenhandel und Importgeschäft mitunter: Allzu schnell übersieht man das kleingedruckte "Versand von den Caiman-Inseln", das den Schnäppchenpreis für die CD oder DVD erklären würde.
Denn zu berücksichtigen ist der Umstand immer, dass das Schnäppchen im Netz nur einen Klick entfernt sein mag, in der Realität mitunter aber Tausende Kilometer. Horrende Transportkosten und etwaige Zollgebühren können die Freude am günstigen Preis gründlich verleiden. Wenn man etwa das in Bangkok für 2000 Euro erworbene Gewand mit 500 Euro verzollen muss, taugt der Einkauf unter Umständen nicht mehr als Schnäppchen.
"Hätte ich das gewusst, hätte ich die Sachen gar nicht erst bestellt" - das ist ein Satz, den Zollbeamte oft hören. Man sollte vorher wissen, dass beim Import aus Nicht-EU-Ländern Zoll und Steuer fällig werden. Noch viel teurer wird die Sache zudem, wenn man das einfach ignoriert.
Aus Kunde wird Rechtsbrecher
"Wer abgabenpflichtige Waren nicht anmeldet, macht sich strafbar", erklärt der Hamburger Anwalt Jens O. Brelle. "Das ist versuchte Steuerhinterziehung. Wer erwischt wird, muss einen Zuschlag in Höhe des zu zahlenden Zoll- und Steuerbetrags nachlegen. Liegt die Höhe der geschuldeten Abgaben über 250 Euro, kommt es sogar zu einem Steuerstrafverfahren."
Zudem ist es so, dass manche Waren überhaupt nicht eingeführt werden dürfen. Jede Woche entdeckt der deutsche Zoll Tausende illegale Lieferungen. Dazu gehören etwa Arzneimittel aus Asien, Potenzpillen aus Indien, gefälschte Markenprodukte sowie Tiere und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. Diese Produkte werden nicht ausgeliefert, sondern zurückgeschickt, vernichtet oder konfisziert.
Liegt der Artikelstandort der Ware innerhalb der EU, fallen in der Regel keine Zoll- und Steuerabgaben an. Die sind jedoch bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land ab einem bestimmten Freibetrag immer zu entrichten. Im Fall des klassischen Duty-Free-Shop-Warenportfolios (Tabakwaren, Alkohol, Kaffee etc.) kommen zudem auch innerhalb der EU Verbrauchsteuern hinzu. Das kennt man von Urlaubsreisen, doch dieses Wissen lässt sich auf das Internet-Shopping nicht einfach übertragen.
Man darf weniger, als man ahnt
Denn vom Flughafen kennt man eine Freimenge von 175 Euro pro Person, die zollfrei eingeführt werden darf. Bei Bestellungen über das Internet und Postversand gelten indes andere Bestimmungen: Hier sind Einkäufe ab 22 Euro steuer- und zollpflichtig. Das gilt dann im Zweifelsfall also schon für die so bescheidene wie häufige CD-Bestellung von den Caiman-Inseln - wer denkt schon daran?
Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Wertgrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro angehoben - siehe Verordnung (EG) Nr. 274/2008. Einfuhrabgaben sind damit erst ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro fällig.
Reklamationen und Schadensfälle - was heißt das eigentlich, wenn schon Zoll gezahlt wurde?
Ohne Zweifel: Manche Unterhaltungs- und Technikartikel sind im Ausland günstiger als hierzulande. Aber gerade in diesen Segmenten ist auch mit Komplikationen zu rechnen.
Gibt es einen Netzbetreiber für das Handy? Spielt der DVD-Player Scheiben mit anderen Ländercodes ab? Sind Netzspannung und Anschlüsse passend? Wie teuer ist ein Adapter? Wie hoch sind Versandkosten und etwaige Bankgebühren? Wie steht es um Garantieleistungen?
Oft fallen sie geringer aus als in Deutschland. Leider gibt es Hersteller, die dem Auslandskäufer im Garantiefall Unterstützung durch eine hiesige Niederlassung verweigern. Besonders bei Reklamationen im fernen Ausland und bei unseriösen Anbietern sind gütige Lösungen kaum zu erwarten.
Fallstricke vermeiden: Was kann, was muss man tun?
Weit häufiger als der Einkauf hochpreisiger Artikel bei einem windigen Händler dürfte die kleine Schnäppchenjagd beim durchaus zuverlässigen Shop sein. Hier heißt der häufigste Fallstrick Zoll : Damit die Abfertigung reibungslos verläuft, sollte der Verkäufer unbedingt eine Zollinhaltserklärung abgeben.
Das heißt: Die Ware muss so genau beschrieben werden, dass ihre Einreihung im Zolltarif möglich ist. Über diesen und den Zollwert werden dann die anfallenden Zollgebühren ermittelt. Transportkosten sind in der Regel in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen.
Bei kommerziellen Waren gilt dabei grundsätzlich: Postsendungen sind nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Gesamtwert nicht größer als 22 Euro ist. Ab Dezember wird dieser Wert auf 150 Euro gehoben. Von der Befreiung ausgeschlossen bleiben Alkohol, Parfüm und Tabakwaren.
Übrigens ist es für die Berechnung der Einfuhrabgaben irrelevant, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer oder ob es sich um neue oder gebrauchte Artikel handelt. Einfuhrsendungen mit einem Wert von mehr als 1000 Euro müssen schriftlich angemeldet und von der Ausfuhrzollstelle abgestempelt werden.
Der Zollbetrag, also die zu kalkulierende Zollabgaben, sind abhängig vom Zollwert und von dem anzuwendenden Zollsatz, der wiederum vom jeweiligen Zolltarif abhängt. Jede Ware besitzt eine eigene Zolltarifnummer. Die Einreihung von Waren in einen Zolltarif erfolgt mittels Taric, dem Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaft. Das sieht zunächst schrecklich kompliziert aus, lässt sich aber mit etwas Übung durchaus bewältigen. Immerhin gibt es zur Taric-Abfrage eine englischsprachige Dokumentation . Zusätzlich zu berücksichtigen beziehungsweise zu entrichten sind dann noch Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern.
Die Post, dein Freund und Helfer
Wird die Sendung durch die Deutsche Post befördert, erledigt diese meist die Zollformalitäten für den Einkäufer, gegebenenfalls wird die Warensendung an die zuständige Zollstelle weitergeleitet. Dann erhält man eine Benachrichtigung und nimmt beim Zollamt eine Selbstverzollung vor. Bei Kurier- und Expressdiensten fällt mitunter eine Abfertigungsgebühr an. Auch diese sollte man bei etwaigen Schnäppchenjagden einkalkulieren.
Doch was passiert, wenn ich Waren, die ich ordnungsgemäß verzollt habe, bei Nichtgefallen wieder an das ausländische Versandhaus zurückschicke? Oder wie verhält es sich mit der Wiedereinfuhr von Waren nach einem Garantiefall? Antworten auf diese Fragen gibt's auf der deutschen Zoll-Website bei den FAQ (Frequently Asked Questions). Stichwort: Internet-Handel und Postverkehr .
Fazit: Bestellungen in Nicht-EU-Ländern erfordern besondere Kalkulationen des Einkäufers. Die Chance auf Schnäppchen ist gegeben, die Risiken sind aber - besonders bei Garantieleistungen - sorgsam abzuwägen. Gleichwohl gilt: Das Internet ist ein famoses Einkaufsparadies, in dem sowohl angesagte Neuwaren (idealerweise bei deutschen Importeuren) als auch seltene Gebrauchtwaren (in Auktionshäusern oder Antiquariaten) zu erwerben sind.