Apps "TabbedOut" und "Clipp" Zeche zahlen per Smartphone
Tablett mit Bier: Zahlt man in Kneipen bald per Smartphone-App?
Foto: Marc Tirl/ picture alliance / dpaVergebliches Winken nach dem Kellner, minutenlanges Warten auf die Rechnung: Wer nach dem letzten Bier nach Hause will, hat es nicht immer leicht. Smartphone-Apps wie "Clipp" und "TabbedOut" sollen das Bezahlen in Bars und Kneipen einfacher machen. Wer die Gratis-Programme installiert, hat das digitale Gegenstück zum guten, alten Bierdeckel auf seinem iOS- oder Android-Handy. Er zahlt auf Fingertipp und kann gehen, wann er will - zumindest, wenn er in den USA ("TabbedOut") oder Australien ("Clipp") unterwegs ist.
"TabbedOut" kooperiert bereits mit über 14.000 amerikanischen Lokalen. In Australien kann mit "Clipp" zahlen, wer eine der 130 Bars und Kneipen besucht, die das System zum Start unterstützen. Hundert weitere sollen dieses Jahr noch dazukommen.
Nutzer, die die Apps installiert haben, zahlen in registrierten Bars und Restaurants wie folgt:
1. Kundenkonto eröffnen und Kreditkartendaten eintragen
2. In einer an dem System teilnehmenden Bar einen virtuellen Deckel eröffnen und dem Bedienpersonal zeigen. Die App verbindet den Deckel dann mit dem hauseigenen Buchungssystem.
3. Trinken. Alle Getränke werden dabei vom System auf den Deckel gebucht.
4. Abrechnen. Dafür muss man den Deckel öffnen und "Bezahlen" klicken. Auf den Kellner zu warten oder an einer Kassenschlange anzustehen, entfällt damit. "Man verlässt den Laden wie ein Rockstar", zitiert der "Clipp"-Erfinder Greg Taylor einen Nutzer seiner App.
Doch die Software bringt noch mehr Vorteile mit sich: So lassen sich vorab Trinklimits festlegen und Deckel können geteilt werden. Außerdem gehen Rechnungen nicht so leicht in Sakkotaschen verloren - sie werden per E-Mail geschickt.
Greg Taylor rechnet damit, dass seine App in Australien von einer neuen Vorschrift profitiert: Ab dem 1. August ist bei Kreditkartenzahlungen die Eingabe der PIN-Nummer vorgeschrieben. Derzeit ist es dort üblich, Karte und Führerschein einer zahlungsunfähigen Person einzubehalten, bis diese kommt und sie auslöst. Erscheint sie aber nicht wieder, um die Zahlung zu bestätigen, bleiben Barbetreiber in Zukunft auf der unbezahlten Rechnung sitzen.