Insolvenz Die Mutter der Börsen hat ausgenapstert
Die ehemalige Internettauschbörse Napster, Wegbereiter für die Szene der P2P-Netzwerke und seit Juli letzten Jahres per Gerichtsentscheid in die Untätigkeit geklagt, hat am Montag in Delaware Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Konkursrechts beantragt. Der Antrag sei Teil des Übernahmeplans mit dem Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann, teilte Napster mit. Bertelsmann hatte angekündigt, die Vermögenswerte von Napster für rund acht Millionen Dollar zu übernehmen. Napster sollte danach vollständig in das Eigentum Bertelsmanns übergehen.
Der Medienkonzern investierte seit Oktober 2000 zunächst "leihend" in die Tauschbörse. Ursprünglich plante Bertelsmann, die Bekanntheit der Web-Marke Napster nutzend die P2P-Börse zu einem auf legaler, kommerzieller Basis arbeitenden Musikvertrieb auszubauen. Die Konkurrenten des Musikriesen verpassten die Gelegenheit, mit Napster einen "One-Stop-Shop" zu etablieren und am digitalen Musikvertrieb zu verdienen. Statt dessen eröffneten sie eigene Börsen wie "Pressplay" oder "MusicNet", die weitgehend umsatzfrei vor sich hin wirtschaften, ohne für die P2P-Börsen zur Konkurrenz zu werden.
Bertelsmann plant nach früheren Stellungnahmen nun, die vorhandenen Napster-Technologien zu nutzen und die Börse selbst im Laufe des nächsten Jahres zur Vertriebsplattform für Angebote des Konzernes zu machen. Neben Musik ist hier anscheinend auch der Online-Vertrieb von Filmen angedacht sowie die Etablierung eines Bestellshops für Bertelsmann-Produkte.