Internet-Buchhandel Beleidigter Autor verklagt Amazon
Alexander Vassiliev, so ist das auf der Rückseite seines bisher einzigen Buches zu lesen, "ist ein russischer Journalist und ehemaliger KGB-Agent. Er lebt in Westeuropa".
Erschienen ist "The Haunted Wood: Soviet Espionage in America - The Stalin Era", das er gemeinsam mit Allen Weinstein verfasste, bereits vor drei Jahren. Längst verkauft Amazon das Paperback im Sonderangebot, längst häufen sich die Gebrauchtbuch-Angebote.
Dass sich Buchbesitzer von dem Werk trennen wollen, würde John Lowenthal wohl nicht überraschen: Er hält die Enthüllungsgeschichte - höflich gesagt - für wenig stichhaltig. Weniger höflich schrieb er das auch auf und veröffentlichte es am 3. Juni 2002 als Leser-Renzension bei Amazon.
Mitmach-Möglichkeiten: Risiko für Website-Betreiber?
Das darf man da: Frei von der Leber weg alles mögliche Kommentieren und Rezensieren. Besonders beliebte, von den anderen Shop-Besuchern als gut bewertete Leser-Rezensenten landen gar in einer Art Top-Liga. Sehr internettig ist das, denn schließlich soll das Web ja ein Mitmach-Medium sein.
Alexander Vassiliev, der vom Leser-Rezensenten gescholtene Autor, findet das alles weniger Klasse: So mies sei die Rezension ausgefallen, dass sie den Verkauf der Film- und Fernsehrechte für sein Werk gefährde. Grund genug, Amazon vor Gericht zu zerren.
Das fast weltweit tätige Versandhaus bestätigt, dass Vassiliev eine Beleidigungsklage eingereicht habe. Die Rezension hat Amazon trotzdem nicht zurückgezogen: Das allerdings ist der einzige, wenn auch indirekte Kommentar, den das Unternehmen zum Vorgang gibt. Während das Verfahren noch laufe, wolle man sich nicht äußern.
Das ist ja auch recht so. Wie die Rechtslage in solchen Fällen allerdings aussieht, ist weit weniger eindeutig. Für alles, was auf einer Website zu lesen ist, ist - in Deutschland zumindest - normalerweise der verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes, der die Seite betreibt.
Doch wie weit geht diese Verantwortung? Lowenthal hat im Grunde so etwas wie einen Leserbrief verfasst. Ähnlich wie in Foren und Gästebüchern darf bei Amazon grundsätzlich jeder veröffentlichen, der sich an die Hausordnung hält. Immerhin aber prüft Amazon den Inhalt von Leserrezensionen, bevor es diese veröffentlicht.
Der Fall wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, die bei Online Publishern und Webseiten-Betreibern zu nervösen Zuckungen führen: Kaum noch jemand leistet es sich, ein völlig unmoderiertes Forum zu betreiben. Zu groß ist die Gefahr, wegen verhetzender oder beleidigender Inhalte unter dem eigenen Markendach verklagt zu werden.
Was aber, wenn selbst auf ihre formale Korrekheit geprüfte Beiträge wie Lowenthals Verriss beanstandungswürdig wären? Was unterscheidet den Leser-Rezensenten oder -Kommentatoren denn vom Profi? Der ist frei in seinen begründbaren Meinungsäußerungen. Der Leser nicht?