Internet-Handel Ebay vor Gerichtsentscheidung
Berlin - Ebay-Deutschland-Chef Stefan Groß-Selbeck sagte dem "Tagesspiegel am Sonntag", er erwarte davon mehr Rechtssicherheit. Eine Geschäftsveränderung sei nicht zu erwarten. Das Urteil werde nur für den gewerblichen Verkauf gelten, betonte er. Sofortkäufer hätten schon heute ein Umtauschrecht.
Am kommenden Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob Ebay-Transaktionen herkömmliche Versteigerungen darstellen. Sollten die Bundesrichter das verneinen, müssen Händler, die ihre Waren über Ebay versteigern, den Käufern ein Widerrufsrecht einräumen. Dann könnten Verbraucher die ersteigerte Ware nach den Regeln für den Fernabsatz innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Experten erwarten steigende Preise, sollte der BGH das Widerrufsrecht bestätigen. Einige Händler würden sich von Ebay zurückziehen, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Holger Gaspers der Zeitung. Die verbleibenden Anbieter würden ihre Preise erhöhen, weil sie die Kosten für mögliche Rücksendungen einkalkulieren müssten.