Internetüberwachung Grüne warnen vor Rundumschlag
Berlin - Nach dem 11. September hatte Schily angekündigt, dass die Überwachung des Internet verbessert werden müsse. Die amerikanische Bundespolizei hatte zu diesem Zeitpunkt bereits gehandelt: Bereits am Tag der Anschläge installierte das FBI Medienberichten zufolge seine neue Überwachungs-Software namens Carnivore bei diversen Internet-Providern. Und auch die Europäische Union reagierte nach den Ereignissen in den Vereinigten Staaten: Die zuständigen Staatssekretäre der EU-Mitgliedsstaaten brachten in der vergangenen Woche den endgültigen Entwurf der europäischen "Cybercrime-Convention" auf den Weg. Wenn dieses Abkommen zur Bekämpfung der Internetkriminalität vom Ministerrat gebilligt würde, wären die Befugnisse europäischer Ermittler im Umgang mit persönlichen Daten von Internet-Nutzern erheblich ausgeweitet.
Grüne: Beschränkung der Bürgerrechte ohne Erfolgsgarantie
Sämtliche Überlegungen zur Veränderung der Gesetzeslage gründen auf der Annahme, dass Verbrechen wie das in den Vereinigten Staaten rechtzeitig erkannt werden könnten, wenn die Fahnder leichter auf Daten im Internet zugreifen könnten. Nach Ansicht der medienpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Grietje Bettin, ist diese Hoffnung trügerisch. Durch die Ausweitung der Befugnisse von Ermittlungsbehörden würden Bürgerrechte beschränkt. Auch der Erfolg sei äußerst fraglich. Das Vorgehen verstoße gegen die Interessen aller Internetnutzer, weil erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten wären.
Eine wirksame Bekämpfung von Computer- und Netzkriminalität sowie die Überwachung der elektronischen Kommunikation von Verbrechern scheitere derzeit nicht an unzureichenden Strafnormen und Befugnissen der Ermittler, sagte Bettin. Vielmehr hätten die Ermittlungsbehörden nicht die technische und personelle Ausstattung, um auf der Grundlage der bestehenden straf-, zivil- und datenschutzrechtlichen Vorschriften für eine effektive Prävention gegen kriminelle Machenschaften im Internet zu sorgen.
Die Bundesregierung solle deshalb zunächst dafür Sorge tragen, die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgung mit geschultem Personal und zeitgemäßer Technik zu verbessern, um die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten wie insbesondere Kinderpornografie oder rechtsextreme Propaganda via Internet zu unterbinden und zu bestrafen. Nur so sei die Kommunikation von Kriminellen oder auch Terroristen zu überwachen.
"Chancen des Internet nicht fahrlässig aufs Spiel setzen"
Bettin stützt ihre Ausführungen auf die Studie "Cybercrime und Bürgerrechte", die der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte von Hamburg, Peter Schaar, im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion ausgearbeitet hat. Nach Darstellung des ehemaligen Vorsitzenden der Hamburger Grünen darf in der Diskussion um eine schärfere Überwachung des Internet nicht vergessen werden, dass das World Wide Web eine Vielzahl von in einer Demokratie wünschenswerten und sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten biete. Dies dürfe bei aller verständlichen Sorge nach den Terroranschlägen nicht fahrlässig zugunsten von Überwachungsmöglichkeiten aufs Spiel gesetzt werden.
So würde das von verschiedenen Seiten geäußerte Vorhaben, den Einsatz komplexer Verschlüsselungsmethoden generell zu verbieten, die sichere Nutzung des Internet stark einschränken. Hierdurch würde beispielsweise die Sicherheit des Online-Banking erheblich beeinträchtigt. Zudem würde durch diese Maßnahme, die die Überwachung krimineller Machenschaften im Netz vereinfachen soll, die Gefahr von Hackerangriffen stark erhöht.
Eine Forderung der CDU weist Schaar ebenfalls zurück. Es gehe nicht an, dass Provider, wie von den Christdemokraten gewünscht, gezwungen werden sollen, Daten von Internetnutzern "auf Vorrat" zu speichern, um sie im Falle eines Falles auswerten zu können. Auch dieser Eingriff in den Datenschutz würde User von der Nutzung des Internet abhalten.
"Es darf nicht sein, dass in der derzeitigen Diskussion mit dem Schlagwort "Datenschutz ist Täterschutz" viele Errungenschaften der Internet-Demokratie über den Haufen geworfen werden", mahnte Schaar. Die meisten angedachten Vorgehensweisen träfen zudem nicht einmal die wirklich gefährlichen Täter, die die finanziellen Mittel besäßen, ihre Botschaften ausreichend zu verschlüsseln.
Selbstschutz der Nutzer
Statt repressiver gesetzlicher Maßnahmen soll die Bundesregierung nicht nur die Ermittlungsbehörden auf den neusten Stand der Technik bringen, sondern außerdem an die Eigenverantwortung der Provider appellieren. So könne beispielsweise ein Prüfsiegel eingeführt werden, mit dem Internetangebote ihre Qualität nachweisen könnten. Zudem solle die Bundesregierung durch Aufklärung der Nutzer dazu beitragen, dass diese ihren Selbstschutz verbessern, fordert Schaar. Zu diesem Zweck, so meint er, solle der Bund Software zum Schutz vor Viren oder dem Eindringen von Hackern umsonst zur Verfügung stellen.