Jugendmedienschutzstaatsvertrag JMSTV: Kritik von Experten - DER SPIEGEL
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Neuer JMSTV Rundfunkkommission will Altersfreigaben für soziale Medien

Geht es nach der Rundfunkkommission der Länder, sollen soziale Netzwerke ihre Angebote künftig mit Altersfreigaben kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll aber freiwillig bleiben. In den nächsten Wochen soll jeder Vorschläge für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz machen können.
Jugendlicher mit "Counter-Strike": Kommen Altersfreigaben für Facebook und Co.?
Jugendlicher mit "Counter-Strike": Kommen Altersfreigaben für Facebook und Co.?

Jugendlicher mit "Counter-Strike": Kommen Altersfreigaben für Facebook und Co.?

Foto: Z1022 Patrick Pleul/ dpa
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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) soll Kinder und Jugendliche vor Angeboten in "Rundfunk und Telemedien" schützen, die ihre Entwicklung und Erziehung negativ beeinflussen könnten. Der aktuelle ist von 2003. Eigentlich sollte der Staatsvertrag 2010 schon modernisiert werden, was für heftige Diskussionen sorgte und schließlich mit einer großen Blamage endete.

Diesmal sollen Bürger die Chance haben, Anregungen für den Jugendmedienschutz zu liefern. Die federführend verantwortliche sächsische Staatskanzlei hat dafür ein Diskussionspapier ins Netz gestellt . Mitdiskutieren kann man online bis zum 19. Mai, anschließend sollen alle Beiträge bewertet werden und im Juni in die Sitzung der Rundfunkkommission einfließen. Bis Dezember soll der Vertrag dann "paragraphiert" werden.

Die Rundfunkkommission der Länder macht im Wesentlichen zwei Vorschläge zur Aktualisierung des Jugendmedienschutzes:

  • Die Einführung einer Jugendschutz-Prüfung und -Alterskennzeichnung bei Filmen und Spielen, die "solchen auf Trägermedien vergleichbar sind" - gemeint sind hiermit Filme oder Spiele, die zum Beispiel ohne Kommentarfunktion angeboten werden. Der Entwurf nennt keine Beispiele, aber Videoplattformen wie Youtube dürften damit nicht abgedeckt sein.

  • Die Alterskennzeichnung von Webseiten sowie Angeboten mit Inhalten, die von Nutzern stammen, also beispielsweise Blogs und Social Media. Die Anbieter sollen sich einer freiwilligen Selbstkontrolle nach den Maßgaben einer anerkannten Einrichtung unterwerfen und diese durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigen lassen. Zudem solle der Betreiber durch "Kontrollmaßnahmen… und ein Beschwerdemanagement" sicherstellen, dass auch Inhalte Dritter seiner Klassifizierung entsprechen. Die Kennzeichnungen "ab 12" oder "ab 18" sollen dann für die Gesamtheit eines Angebots gelten. Webseitenbetreiber, die kein oder wenig Geld einnehmen, könnten hier schon aus Kostengründen Probleme bekommen.

Kritik am Entwurf der Rundfunkkommission

Im Netz finden sich bereits erste kritische Stimmen zum neuen Entwurf. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler beispielsweise schreibt, der Entwurf enthaltene Verstöße gegen Teile des Telemediengesetzes sowie der E-Commerce-Richtlinien. Stadler weist in seinem Blog-Artikel  auch darauf hin, dass laut dem Europäischen Gerichtshof soziale Netzwerke gar nicht zur Filterung verpflichtet werden dürfen

Der Medienrechtsprofessor Marc Liesching  hält den Entwurf sogar für völlig unbrauchbar. Sein Fazit: "In den Papierkorb damit und nochmal anfangen."

Nach Ansicht des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur verfolgen die Novellierungspläne von vornherein einen falschen Ansatz : "Statt das Internet mit Jugendschutzprogrammen zu filtern, müssten Kinder und Jugendliche vielmehr frühzeitig den richtigen Umgang mit dem Internet lernen und von ihren Eltern begleitet werden."

Die Kritik klingt also sehr ähnlich wie bei der letzten geplanten Novelle des Staatsvertrages.

abr