Kazaa-Prozess Ein Zombie auf der Anklagebank
Es ist ein bisschen wie ein Prozess gegen einen Komapatienten. Die Tauschbörse KaZaA hat schon so viele juristische Attacken, so viele einstweilige Verfügungen und juristische Auflagen hinter sich, dass sie eigentlich längst tot sein müsste. Im vergangenen September erst stellte ein Australisches Bundesgericht fest, dass der Betreiber Sharman Networks die Nutzer mit KazAa ermutige, Copyright zu verletzen.
Nun legt Sharman ein letztes Mal Berufung ein. "Sharman Networks ist entschlossen, der Berufung der Schallplattenfirmen in diesem Fall zu widerstehen und seine eigene Berufung einzubringen, in der die Argumente gegen die Position der Schallplattenfirmen vorgebracht werden. Wir vertrauen darauf, dass das Endergebnis dieses Falles für KaZaA positiv ausfallen wird", sagte ein Sprecher des Unternehmens laut dem "Sydney Morning Herald".
Die Musikindustrie bringt ihrerseits in dieser Woche erneut fünf Punkte vor Gericht vor, die sie bei der letzten Runde nicht gegen KaZaA durchsetzen konnte. Damals gestand das Gericht Sharman Networks zwei Monate Zeit zu, um Filter in das Tauschsystem einzuarbeiten, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien verhindern sollten. Sharman wurde aber eine Verlängerung dieser Frist zugestanden, weil man ein Suchwort-Filtersystem einzurichten versprach, das immerhin 3000 populäre Künstler wie Eminem und Madonna über KaZaA unauffindbar machen sollte. Stattdessen wurde dann der Zugang zum KaZaA-Netz für alle Australier blockiert.
Die Musikindustrie war damit nicht zufrieden, und so geht der Prozess nun weiter - die Angreifer wollen mehr, die Verteidiger kämpfen weiter. Dabei geht es vermutlich längst nicht mehr darum, das Geschäftsmodell "Tauschbörse" weiter aufrechtzuerhalten. Für Sharman Networks geht es um Schadensbegrenzung.
Am Ende der juristischen Auseinandersetzung könnte nämlich eine Schadensersatzklage stehen - und dabei würde, wie die Dinge im Moment liegen, wohl wieder Sharman auf der Anklagebank sitzen. Gewänne die Plattenindustrie diesen letzten Prozess, könnten dem Unternehmen Millionen Dollar schwere Schadensersatzforderungen drohen.
So wird das Gerangel um den Komapatienten also noch ein bisschen weitergehen - während Andere sich im gleichen Geschäft gesund und munter tummeln, momentan noch außerhalb der Reichweite von Industrie-Anwälten. Dezentrale Tauschsysteme wie BitTorrent lassen sich durch Nadelstiche wie Klagen gegen einzelne Nutzer zwar schwächen - einen Betreiber, den man einfach aus dem Netz klagen könnte, gibt es dort aber nicht.
Christian Stöcker