Kevin Mitnick und Co Jetzt surft er endlich wieder
Der Mann ist inzwischen über jeden Zweifel erhaben. Vorbei die Zeiten, in denen er böse Dinge tat, Programme stahl, virtuell einbrach in Rechner, in denen er nichts zu suchen hatte. Heute schreibt er Autogramme, plaudert brav über seine düsteren Zeiten und vermarktet sie erfolgreich als Buchautor und Unternehmensberater. Irgendwann, steht zu befürchten, wird er Präsidentenberater - prominent genug ist er dafür.
Aber auch noch kompetent genug? Acht Jahre durfte Kevin Mitnick nicht mehr so, wie er immer wollte: Auf heißem Draht vom Laptop aus Cyberia erobern. Fünf Jahre hatte man ihn, den einst meistgesuchten Cracker der USA, fest weggeschlossen, ihm drei weitere jede Beschäftigung mit dem PC untersagt.
Angeblich hat sich der längst geläuterte, ehmalige Prototyp des Cyberkriminellen daran gehalten. Heute Abend endlich darf er im Rahmen der Fernsehsendung "First Surf" seine Finger feierlich auf die Tastatur legen und online gehen. Ein intimer Moment, wie einst Neil Armstrongs erster Schritt auf dem Mond.
Jenseits solcher televisonärer Albernheiten wird die ganze Sache tatsächlich auch sachlich diskutiert.
Denn Urteile gegen Cracker, Hacker und Virenschreiber häufen sich. Gerichte werfen noch Kinderpornografen, Drogenschmuggler oder Finanzjoungleure mit in den gleichen Topf, so lange sie alle eines gemeinsam haben: den Computer als Tatwaffe.
Alltagsgegenstand oder potenzielle Waffe?
Denn genau darum geht es in der Diskussion: Ist ein Rechner eine Waffe, oder ist er ein allgegenwärtiger Bestandteil des modernen Lebens und kann deshalb nicht verboten werden?
Die "New York Times" gönnt der Frage am Dienstag einen langen, ernsten Artikel (kostenloses Online-"Abo" erforderlich) und zeigt anhand aktueller Gerichtsurteile auf, wie weit die Meinungen hier auseinander gehen. So urteilte ein Gericht im ländlich geprägten Süden der USA, der Schutz der Allgemeinheit sei wichtiger als die möglichen beruflichen Behinderungen eines Delinquenten durch ein Rechnerverbot: Der PC sei eine Waffe.
Das, widersprachen gleich mehrere Berufungsgerichte entsprechenden Urteilen, gehe zu weit: Schließlich sei auch der PDA ein Computer, im Auto arbeiteten diverse Chips und Kleinrechner. "Völlig ohne Rechner", zitiert der Beitrag Jennifer S. Granick vom Stanford Center for Internet and Society, "kann man in diesen Tagen nicht mehr arbeiten, kommunizieren".
Surfverbot als Abschreckung
Ein Argument, das auch vor Gericht funktioniert. In New York hat man darum damit begonnen, das generelle PC-Verbot durch eine Vollüberwachung der Onlineaktivitäten zu ersetzen. Bewährungshelfer verfolgen die Wege ihrer Klienten im Web, lesen jede Mail, jeden Chat, jede Instant Message mit. Der nächste Schritt steht ebenfalls fest: Die Implementation biometrischer Verfahren, die einen Ausweis beispielsweise per Fingerabdruck nötig machen, bevor man online gehen kann.
Im Überwachungs-besessenen Amerika der Nach-WTC-Zeit kommt das Thema des Datenschutzes nicht einmal auf. Diskutiert wird vielmehr darüber, wie sicher solche Techniken heute schon greifen. Nicht sicher genug, so das Fazit aller Experten, und trotzdem sei die Möglichkeit, jemanden auch auf Lebenszeit aus dem Internet verbannen zu können, eine wichtige, weil abschreckende Strafmöglichkeit. Während der Bewährungszeit sorgten die Auflagen für Wohlverhalten. Schließlich wandere ein Verurteilter, der gegen seine Auflagen verstoße, ohne Verhandlung zurück in den Knast.