Netzwelt-Ticker Windows-Nutzer müssen Lücke selbst stopfen
Windows 8 (auf der Computex): Alle aktuellen Windows-Versionen sind gefährdet
Foto: PICHI CHUANG/ REUTERSAn seinem monatlichen Patchday liefert Microsoft diesmal Updates für insgesamt 26 Windows-Sicherheitslücken aus. Doch nun wurde ein weiteres kritisches Windows-Leck bekannt. Es ermöglicht Hackern, bösartigen Schadcode auf die Rechner ihrer Opfer einzuschleusen, wenn sie entsprechend präparierte Webseiten besuchen. Mit fingierten E-Mails oder Instant-Messenger-Nachrichten sollen Anwender dazu verleitet werden auf Links zu klicken, die sie zu solchen Seiten mit Drive-by-Angriffen weiterleiten.
Die Gefahr geht dabei nicht nur von gefährlichen Webseiten aus, sondern auch von entsprechend präparierten Office-Dokumenten , heißt es in Googles Sicherheitsblog. Es seien vor allem Nutzer der Betriebssysteme Windows XP, Windows Vista und Windows 7 berührt. Also, wie Microsoft ausführt, sämtliche aktuell unterstützten Windows-Versionen und außerdem die Büro-Anwendungen Microsoft Office 2003 und 2007 .
Das Problem ist Microsoft nach entsprechenden Warnungen von Google-Sicherheitstechnikern seit zwei Wochen bekannt. Der Konzern empfiehlt, schleunigst einen Software-Fix zu installieren, der die Ausnutzung dieser Sicherheitslücke verhindern soll, bis die Sicherheitslücke durch ein entsprechendes Update geschlossen wird.
Spotify jetzt ohne Facebook-Zwang
Die Musik-Streaming-Plattform Spotify war in Deutschland bislang nur nach einer Verknüpfung mit einem Facebook-Konto nutzbar. Nun heben die Spotify-Betreiber diesen Zwang auf. Im offiziellen deutschen Spotify-Blog teilten sie mit, zur Anmeldung reiche ab sofort die Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines Nutzernamens auf der Spotify-Homepage aus. Die Anmeldung übers Facebook-Konto ist indes weiterhin möglich.
Kabel Deutschland führt Traffic-Bremse für Filesharer ein
Kunden von Kabel Deutschland, die beim Download großer Datenmengen die Leitungen glühen lassen, werden von ihrem Anbieter ausgebremst. Das Unternehmen hat im Mai seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneuert. Dort findet der Kunde nun den Hinweis, dass bei Überlastungsgefahr des Netzes durch hohe Datenvolumina bestimmte zeitkritische Anwendungen wie Videotelefonie oder -Streaming priorisiert werden. Diese besitzen Vorrang vor anderen "normalen" Nutzungsarten wie Internetsurfen oder Social Networks, erst recht Filesharing.
Wer es bei der Nutzung von Tauschbörsen oder One-Click-Hostern übertreibt, bekommt seinen Traffic gedrosselt. Wörtlich heißt es: "Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen ." Alle anderen Anwendung werden nicht beeinträchtigt.
Thalia plant Verkauf von E-Books in Filialen
Wie der "Buchreport " berichtet, will die Buchhandelskette Thalia einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausschließlich online auftretenden Konkurrenz von Amazon ausnutzen: seine Ladenlokale. Dort sollen ab dem 20. Juni nicht nur wie bisher gedruckte Bücher an die Leser gebracht werden, sondern auch ein E-Book-Reader namens Bookeen Cybook Odyssey. Das hauseigene Produkt Oyo habe sich nicht durchsetzen können, daher setzen die Thalia-Verantwortlichen nun auf das neue Gerät, auf dem der E-Book-Shop bereits vorinstalliert sein wird. Spezielle "E-Book-Boxen" sollen den Erwerb des virtuellen Lesefutters auch im Laden ermöglichen.
Auch das noch:
- Großbritannien nimmt Online-Anbieter in die Pflicht, Internet-Trolle zu identifizieren , ohne dass deren Opfer erst kostenträchtige Verfahren wegen Mobbing führen müssen. Ein Gesetzesvorhaben schützt Anbieter dann vor entsprechenden Klagen, wenn sie sich aktiv an der Enttarnung der Trolle beteiligen.
- Verbraucherschützer wollen Vodafone an Drohungen mit Schufa-Eintrag hindern. Rechnung bezahlt und trotzdem droht Vodafone mit einem Schufa-Eintrag? Betroffene wandten sich an die Verbraucherzentrale Hamburg, die klagt nun gegen das Unternehmen. Wenn keine Forderungen bestünden, dürfe es auch keinen Eintrag geben. Die Verbraucherschützer suchen nun weitere Betroffene.
- Amazon besorgt sich Major-Label-Lizenzen für seinen Cloud Player. Nach einem Jahr Verhandlungen gibt es bereits Vereinbarungen mit Universal und EMI, bei Sony und Warner stehen die Verhandlungen vor dem Abschluss. Nicht ganz unwichtig, wenn der Musik-Service auch mit Inhalten gefüllt werden soll.
- Stellt sich Microsoft mit Windows RT für Tablets selbst ein Bein? Wenn's stimmt, wirft es kein gutes Licht auf Redmond. VR-Zone.com will auf der Computex in Taipeh von verschiedenen Herstellern erfahren haben, sie müssten für die Fertigung jedes Windows-RT-Geräts satte 85 Dollar Lizenzgebühren berappen.
- Britische Datenschutzbehörde nimmt Untersuchungen gegen Google wieder auf. Googles Datensammelwut bei der Street-View-Fotografiererei führt erneut zu einer Untersuchung. Der Schritt folgt auf die Einschätzung der US-Regulierungsbehörde FCC, die Schnüffeleien seien vorsätzlich und mit voller Absicht durchgeführt worden.